2.1. Personalaufwendungen (Kto. 50)
Grundsätzliches
Den Personalaufwendungen sind die Bruttobeträge der Löhne der Arbeiter, Vergütungen der Angestellten, die Bezüge der Beamten einschließlich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie Sachbezüge, die unter Umständen als geldwerter Vorteil zu besteuern sind und die Zuführung von Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen zuzuordnen. Rückstellungen dienen der verursachungsgerechten Zuordnung von Aufwendungen in ihrer jeweiligen Entstehungsperiode.
Die Personalaufwendungen teilen sich gemäß Kontenrahmen SH auf in:
a) zahlungswirksame Kontenarten:
- Dienstaufwendungen und dgl. (Beamte, Arbeitnehmer und Sonstige Beschäftigungsverhältnisse (Kto. 501x))
- Beiträge zu Versorgungskassen (Beamte, Arbeitnehmer und Sonstige Beschäftigungsverhältnisse (Kto. 502x))
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Beamte, Arbeitnehmer und Sonstige Beschäftigungsverhältnisse (Kto. 503x))
- Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte (Kto. 5041)
b) zahlungsunwirksame Kontenarten:
- Zuführungen zur Pensionsrückstellung einschließlich Beihilferückstellung (Kto. 5051)
- Zuführungen zur Beihilferückstellung (Kto. 5061)
- Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung (Kto. 5071).
Bei zahlungswirksamen Konten - im Gegensatz zu den nicht zahlungswirksamen Konten - erfolgt nach der Buchung in der Ergebnisrechnung die Zahlungsabwicklung über eindeutig zugeordnete Konten der Kontenart 701x bis 7041 in der Finanzrechnung.
Die Buchung der Personalaufwendungen ist verursachungsorientiert, nicht zahlungsorientiert vorzunehmen. Das heißt Personalaufwendungen für Mitarbeiterleistungen werden im Monat der Leistungserstellung (Verursachungszeitpunkt) also z. B. im Dezember dem laufenden Haushaltsjahr zugeordnet, auch wenn die Fälligkeit oder Auszahlung erst im Januar des folgenden Haushaltsjahres erfolgen sollte.
Die zahlungsunwirksamen Konten wie Zuführung zur Pensionsrückstellung, Beihilferückstellung und Altersteilzeitrückstellung werden im Rahmen der Bildung der jeweiligen Rückstellung der Bilanz (Details siehe unter Bilanz, Passiva 3.1. Pensions- und Beihilferückstellungen (Kto. 251) und 3.2. Altersteilzeitrückstellungen (Kto. 281) abgewickelt. Deren Zuführung zu Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen wird in den aktiven Monaten des Mitarbeiters generiert und bildet die Rückstellung in der Bilanz zum jeweils aufgelaufenen Gesamtbetrag am Bilanzstichtag, der in den Folgejahren im Rahmen einer Inanspruchnahme (Auszahlung von Pensionen oder Altersteilzeitansprüchen) oder einer Auflösung (Bereinigung von Ansprüchen) aufgelöst wird.
Unterkonten
501 Dienstaufwendungen und dgl.
502 Beiträge zu Versorgungskassen
503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
505 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen
506 Zuführungen zu Beihilferückstellungen
507 Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung
Buchungssätze
Beispiel: Personalaufwendungen, Dienstbezüge-Beamte:
5011 Dienstaufwendungen Beamte
an
3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Beispiel: Pensionsrückstellungen:
5051 Zuführung zur Pensionsrückstellung
an
251x Pensionsrückstellungen
FAQ
Hinweise
(juris)
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