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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

1.7.7. Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge (Kto. 458)

Grundsätzliches

Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge beinhalten insbesondere Veränderungen von Bilanzpositionen, die sich nicht auf Finanzrechnungskonten auswirken, da mit ihnen kein Zahlungsfluss verbunden ist. Sie sind in die Haushaltsplanung mit aufzunehmen.

Die Unterkonten zu 4582 umfassen die ertragswirksame Auflösung oder Herabsetzung gebildeter Rückstellungen. Diese treten ein, wenn der Grund für die Rückstellung (in der gebildeten Höhe) entfallen ist. Auf die Ausführungen zu den zugehörigen Bilanzpositionen wird verwiesen.

Unterkonten
Buchungssätze

283     Verfahrensrückstellung
an
45826 Erträge aus der Auflösung von oder Absetzung der Verfahrensrückstellung

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