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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

1.7.4. Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen (Kto. 455)

Grundsätzliches

Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen ergeben sich, wenn die Gemeinde Gegenstände aus ihrem Finanzanlagevermögen (Kontengruppen 11 bis 14) veräußert und der Verkaufserlös den Restbuchwert zum Zeitpunkt des Verkaufes übersteigt.

In diesen Fällen stellt der übersteigende Betrag einen Ertrag (Gewinn) dar. In Höhe des Restbuchwertes liegt dagegen ein Aktiv-Tausch vor, der nicht ergebniswirksam wird. Der Gesamtbetrag bzw. -kaufpreis wird über das korrespondierende Einzahlungskonto (Kontenart 684) abgebildet.

Hinweis:

Sofern im fälligen Kaufpreis Stückzinsen enthalten sind (bis zum Verkaufszeitpunkt angelaufene Zinsansprüche, die dem Verkäufer noch nicht ausgezahlt wurden), handelt es sich bei diesem Kaufpreisanteil um Zinserträge, die unter Kontenart 461 "Zinserträge" zu erfassen sind.

Buchungssätze

Aufgrund der Verknüpfung mit der Anlagenbuchhaltung sind die Buchungen regelmäßig systemseitig vorgegeben. Die u. a. Buchungssätze geben die im Ergebnis auszuweisenden Beträge wieder.

Beispiel: Eine gemeindliche Beteiligung mit einem Buchwert von 100.000 wird für 150.000 € veräußert

1791 Sonstige privatrechtl. Forderungen 150.000
an  
1111 Beteiligungen 100.000
4551 Erträge aus der Veräußerung Finanzanlagen   50.000

Hinweise

(juris)

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