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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Verbindlichkeit aus dem Zahlungsverkehr gegenüber amtsangehörigen Gemeinden

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Verbindlichkeit aus dem Zahlungsverkehr gegenüber amtsangehörigen Gemeinden (Kto. 375)

Sofern die Amtskasse für eine amtsangehörige Gemeinde mehr Auszahlungen durchgeführt als Einzahlungen entgegengenommen hat (entspricht einem Negativbestand an liquiden Mitteln / einem Kassenkredit der Gemeinde), stellt dies eine Verbindlichkeit der Gemeinde gegenüber der Amtskasse dar.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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