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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Bilanz >> Rechnungsabgrenzung

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Definition Rechnungsabgrenzung

Grundsätzliches

Durch die Rechnungsabgrenzung wird eine ordnungsgemäße Zuordnung der Aufwendungen und Erträge auf das jeweilige Haushaltsjahr sichergestellt. Im Vordergrund steht der Ressourcenverbrauch (Aufwand) bzw. das Ressourcenaufkommen (Ertrag) unabhängig vom Zeitpunkt des Geldflusses.

Fallen Geldfluss und Ressourcenverbrauch bzw. Ressourcenaufkommen zeitlich auseinander und betreffen mehrere Haushaltsjahre, sind sie nach folgendem Muster abzugrenzen:

  • Geleistete Auszahlungen (Geldfluss) sind als aktive Rechnungsposten zu erfassen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
  • Eingegangene Einzahlungen (Geldfluss) sind als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten werden im Rechnungswesen als aktive bzw. passive Bestandskonten geführt. Die Bilanz ist die einzige Verknüpfung zwischen zwei Haushaltsjahren. Über die aktive und passive Rechnungsabgrenzung kann daher Aufwand und Ertrag dem richtigen Haushaltsjahr zugeordnet werden.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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