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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Bargeld

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Bargeld (Kto. 183)

Hierunter fallen sämtliche Bargeldbestände in Noten und Münzen, sowohl in Landes- als auch in Fremdwährung. Neben der Hauptkasse sind die Bestände sämtlicher Wechsel- und Handgeldkassen hierunter auszuweisen. Sofern Automaten vorhanden sind, ist der in ihnen befindliche Bargeldbestand zum Bilanzstichtag ebenfalls in dieser Position auszuweisen.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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