Navigation und Service

Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Sonstige Einlagen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Sonstige Einlagen (Kto. 182)

Hierunter fallen Termin- und Spareinlagen in Landes- und Fremdwährung sowie sonstige Einlagen, die nicht sofort und uneingeschränkt verfügbar sind. Sie dienen nicht dem Zahlungsverkehr sondern der kurz- und mittelfristigen Anlage von Liquidität.

Termineinlagen sind Einlagen mit kurz- bis mittelfristiger Laufzeit, die eine Kündigungsfrist oder Laufzeit von mindestens einem Monat haben. Hierunter fallen auch sog. Festgelder und Kündigungsgelder.

Spareinlagen sind Einlagen ohne feste Laufzeit. Sie dürfen keine Laufzeitbeschränkung haben und nicht dem Zahlungsverkehr dienen. Weiterhin haben sie eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten und müssen urkundlich verbrieft sein. Eine Verfügung ist nur gegen Vorlage der Urkunde möglich.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Bilanz