Sonstige Einlagen (Kto. 182)
Hierunter fallen Termin- und Spareinlagen in Landes- und Fremdwährung sowie sonstige Einlagen, die nicht sofort und uneingeschränkt verfügbar sind. Sie dienen nicht dem Zahlungsverkehr sondern der kurz- und mittelfristigen Anlage von Liquidität.
Termineinlagen sind Einlagen mit kurz- bis mittelfristiger Laufzeit, die eine Kündigungsfrist oder Laufzeit von mindestens einem Monat haben. Hierunter fallen auch sog. Festgelder und Kündigungsgelder.
Spareinlagen sind Einlagen ohne feste Laufzeit. Sie dürfen keine Laufzeitbeschränkung haben und nicht dem Zahlungsverkehr dienen. Weiterhin haben sie eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten und müssen urkundlich verbrieft sein. Eine Verfügung ist nur gegen Vorlage der Urkunde möglich.
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