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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten (Kto. 181)

Hierunter fallen Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten in Landes- und Fremdwährung. Als Sichteinlagen werden Einlagen definiert, die sofort und uneingeschränkt fällig sind und über die sofort verfügt werden kann ohne Kündigungseinschränkung oder Laufzeitbeschränkung.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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