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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 bis 1.000 ohne Umsatzsteuer

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

0791 Sammelposten für Vermögensgegenstände über 150 bis 1.000 ohne Umsatzsteuer

Für Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt werden, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 Euro ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, ist § 6 Abs. 2a des Einkommenssteuergesetzes entsprechend anzuwenden. Dies erfordert, dass diese Güter mit Anschaffungsdatum, Anschaffungswert und Bezeichnung des Wirtschaftsgutes erfasst und in einem Sammelposten auf dem Unterkonto 0791 nachgewiesen werden.

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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