Informationen zu Trinkwasserinstallationen, Untersuchungsstellen, Wasserversorgungsanlagen und zum richtigen Umgang mit Trinkwasser
In Schleswig-Holstein wird das Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Für den Grundwasserschutz ist der Verwaltungsbereich Wasserwirtschaft zuständig. Die Überwachung der Trinkwasserhygiene fällt dagegen in den Gesundheitsbereich.
Auch für den einwandfreien Betrieb der Trinkwasserversorgung gibt es verschiedene Akteure. So sind zum Beispiel für den Betrieb einer Wassergewinnungsanlage, für die Verteilung im öffentlichen Netz und für die Verteilung innerhalb eines Gebäudes bis hin zum Austritt an der Entnahmestelle in der Regel unterschiedliche Betreiber zuständig.
Bei der Planung, dem Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen aller Arten, also auch der Trinkwasserinstallation in Gebäuden, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Unter diesen Regeln versteht man die von der Fachwelt anerkannten Verfahren und Produkte (zum Beispiel nach DIN oder DVGW), die hygienisch und technisch geeignet sind, die Anforderungen an eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten.
Die Errichtung oder die Wiederinbetriebnahme, bauliche Veränderungen oder Änderung des Eigentums oder des Nutzungsrechts einer Wasserversorgungsanlage sind gemäß § 11 Abs. 1 Trinkwasserverordnung dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen.
Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt besteht auch
Bekanntmachung der gemäß Trinkwasserverordnung tätigen Trinkwasseruntersuchungsstellen
Gemäß § 40 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 führt das Gesundheitsministerium eine Liste mit allen in Schleswig-Holstein tätigen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen zur Untersuchung von Trinkwasser gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllen.
Sofern Ihr Trinkwasser aufbereitet oder desinfiziert werden muss, dürfen Sie nur zugelassene Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren verwenden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Diese Liste wird vom Umweltbundesamt geführt. Falls Sie in Ihrer Wasserversorgungsanlage (auch der Trinkwasserinstallation in Gebäuden), Aufbereitungsstoffe oder Desinfektionsverfahren einsetzen, sind Ihre Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer hierüber einmal jährlich und bei Zugabe neuer Aufbereitungsstoffe unverzüglich schriftlich von Ihnen zu informieren.
Bei der Auswahl von Aufbereitungsstoffen und Verfahren zur Desinfektion ist die in § 20 TrinkwV aufgeführte Fassung der Liste über Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (Stand Juli 2023) maßgeblich.
Schlauchleitungen für die Trinkwasserversorgung gehören gemäß Trinkwasserverordnung zu den überwachungspflichtigen Wasserversorgungsanlagen. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt und dienen nicht nur der Versorgung von mobilen Verkaufseinrichtungen wie Imbiss- und Getränkebuden, sondern auch beispielsweise der Versorgung von Fahrgastschiffen in Häfen und an Liegeplätzen und von Dauercampern auf Campingplätzen.
Die Verantwortung für einen einwandfreien Zustand und für einen störungsfreien Betrieb der Trinkwasserschlauchleitungen liegt bei der Betreiberin und beim Betreiber. Eine falsche Wahl des Schlauchmaterials, aber auch die fehlerhafte Handhabung von Trinkwasserschlauchleitungen bei der Installation und beim Betrieb, erhöht die Gefahr einer Verkeimung oder anderweitigen Belastung des Trinkwassers.
Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasserinstallation
Beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasserinstallation oder bei deren Verbindung mit Nicht-Trinkwasser-Anlagen besteht die Verpflichtung zur Installation von geeigneten Sicherungseinrichtungen. Sie sind aus hygienischen Gründen notwendig, um einen Rückfluss von Wasser, das keine Trinkwasserqualität besitzt, in das Trinkwassernetz zu verhindern.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Anlagen und Apparate, die Wasser für spezielle medizinische Anwendungen aufbereiten (zum Beispiel Dialyseeinrichtungen) oder das Wasser als technisches Hilfsmittel verwenden (zum Beispiel Behandlungseinheit beim Zahnarzt, Darmspülapparate).
Weitere abzusichernde Anlagen sind zum Beispiel Heizungsanlagen, Fahrzeugwaschanlagen oder Dusch-WCs mit direktem Anschluss der Duschvorrichtung an die Trinkwasserleitung.
Auch direkt an die Trinkwasser-Installation angeschlossene Apparate, in denen dem aus der Wasserversorgungsanlage entnommenen Trinkwasser zum Beispiel Kohlensäure oder andere Mittel zugesetzt werden, müssen durch eine Sicherungseinrichtung von der Trinkwasser-Installation getrennt werden.
Die Sicherungseinrichtungen müssen dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Wenn auf die Sicherungseinrichtungen verzichtet wird und damit ein Risiko für die Qualität des Trinkwassers entsteht, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Trinkwasserinstallationen
Themenschwerpunkt Trinkwasserinstallation und Legionellen
Hier finden Sie weitere Informationen zu den oben genannten Themenschwerpunkten:
Trinkwasserinstallation
Trinkwasserinstallationen unter alltäglichen Nutzungsbedingungen
Die Trinkwasserqualität kann durch Stagnationsvorgänge, das heißt durch längeren Stillstand des Wassers in Leitungen oder Geräten der Trinkwasserinstallation, negativ beeinflusst werden:
Mikrobiologische Veränderungen liegen vor, wenn es beispielsweise zu einem Bakterienwachstum und gegebenenfalls zur Bildung eines Biofilms in der Wasserversorgungsanlage kommt.
Ändert sich die Temperatur in den Trinkwasserleitungen (physikalische Veränderung), kann dies zu negativen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität beziehungsweise -Installation führen. Bei einer Erhöhung der Trinkwassertemperatur kann es zu einem erhöhten Bakterienwachstum kommen. Dies kann zum Beispiel durch fehlende Dämmung bei der Trinkwasserinstallation im Haus begünstigt werden oder durch zu flach verlegte Trinkwasserleitungen im Außenbereich, welche in heißen Sommern einen Temperaturanstieg in den Trinkwasserleitungen begünstigen. Bei sehr niedrigen Außentemperaturen kann es wiederum zum Platzen von Rohrleitungen kommen, wenn in einem strengen Winter das Trinkwasser in zu flach oder frei verlegten Trinkwasserleitungen gefriert.
Zu chemischen Veränderungen kann es kommen, wenn beispielsweise von den Rohrleitungen Werkstoffbestandteile wie Blei oder Kupfer in das Trinkwasser abgegeben werden.
Trinkwasserinstallation in ungenutzten oder wenig genutzten Gebäuden
Werden Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, sind dabei wichtige Punkte für den richtigen Umgang mit der Trinkwasserinstallation zu beachten. Denn bei längeren Stagnationszeiten kann sich das Trinkwasser mikrobiologisch und chemisch nachteilig verändern, daher sollte es regelmäßig ausgetauscht werden. Hiervon können diverse Einrichtungen betroffen sein, beispielsweise Schulen einschließlich Turnhallen, Sportstätten und Bildungsstätten während der Sommerpause, Ferien- und Freizeitanlagen, Campingplätze und andere touristische Einrichtung außerhalb der Saison, aber auch privat genutzte Zweit- und Ferienwohnungen.
Betreiber sind daher verpflichtet, mindestens Maßnahmen gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu ergreifen, um längere Standzeiten des Trinkwassers zu vermeiden und so das Rsiko einer Verkeimung der Trinkwasserinstallation zu minimieren.
Das Gesundheitsministerium hat eine Empfehlung für betreibende Personen, vor allem von Beherbergungsbetrieben, aber auch von anderen Einrichtungen erstellt. Es wird dargelegt, welche Verpflichtungen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erfüllen sind, welche Problemfelder sich hierbei auftun können, aber auch welche Lösungsansätze es hierfür gibt.
Zudem steht eine weitere Empfehlung zum Download bereit, welche sich an nutzende Personen (zum Beispiel Urlauber und Urlauberinnen oder Gäste, aber auch bei Eigennutzung) richtet. Für sie gilt die zentrale Empfehlung: Vor Verwendung das Trinkwasser ablaufen lassen, bis sich die Temperatur nicht mehr verändert.
Während der Nichtnutzung des Gebäudes regelmäßig alle 72 Stunden die Leitungen spülen, eine Woche vor der Inbetriebnahme dann auch täglich!
Empfehlung für die Verwendung von Wasser am Austritt der Entnahmestelle
Allen Nutzerinnen und Nutzer von Trinkwasser, insbesondere Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, wird unabhängig vom Installationswerkstoff und der Wasserbeschaffenheit empfohlen, kein Stagnationswasser (Wasser nach längerem Stillstand – zum Beispiel morgens oder nach längerer Abwesenheit) für die Zubereitung von Nahrung und Getränken zu verwenden.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches hat zusammen mit dem Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg einen Flyer zum richtigen Umgang mit Trinkwasser und der Trinkwasser-Installation herausgegeben:
Durch Ablaufen lassen des in den Leitungen stehenden Wassers kann frisches, einwandfreies Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz entnommen werden. Die Dauer des Ablaufenlassens richtet sich nach der Länge der Trinkwasserleitung im Haus (circa 1/4 Liter pro Meter).
In der Praxis empfiehlt es sich, das Wasser solange ablaufen zu lassen oder anderweitig zu nutzen, zum Beispiel für die Spülung der Toilette oder für die Benutzung der Dusche, bis es gleichmäßig kühl aus der Leitung kommt. Die Wassertemperatur im Versorgungsnetz liegt im Sommer und im Winter fast immer deutlich fühlbar unter der Temperatur des Wassers, das längere Zeit in der Hausinstallation gestanden hat.
Das Umweltbundesamt stellt Informationen und Tipps zu gesundheitlichen Aspekten, zum richtigen Umgang mit der wertvollen Ressource und zur Vermeidung mikrobiologischer und chemischer Belastung von Trinkwasser durch die Trinkwasserinstallation zur Verfügung:
Ergänzende Empfehlung für Probennahme und Bewertung von Legionellen in der systemischen Trinkwasserinstallation
Die Empfehlung stellt eine Handlungsempfehlung zur Planung, Durchführung und Bewertung von Legionellenuntersuchungen unter Berücksichtigung der hierfür relevanten Regelwerke dar, um Zielstellungen und Anforderungen der Trinkwasserverordnung nach allgemeine Regeln der Technik gerecht zu werden.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen insgesamt einen Anstieg der Anzahl auffälliger Trinkwasserinstallationen in Liegenschaften und dass die Einhaltung des technischen Regelwerkes bei Ausführung des wasserführenden Systems, Instandhaltung sowie Sanierungsvorhaben nicht immer zum Erfolg führt. Sie zeigen auch, dass es trotz Einhaltung der DIN EN ISO 19458 und der Empfehlung des UBA zur systemischen Legionellenbeprobung vom 18.12.2018 teilweise schwierig ist, aus den Untersuchungsergebnissen unter Berücksichtigung des baulichen Zustandes der Trinkwasserinstallation geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Vorbeugung von Legionellenverkeimungen abzuleiten.
Diese Empfehlung führt die bestehenden Regelungen zusammen. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis gibt sie ergänzende Empfehlungen für eine Probennahmestrategie, was bei einer Bewertung der Ergebnisse beachtet werden sollte. Durch das Aufzeigen von Widersprüchen und Inkonsistenzen im bestehenden Regelwerk wird die Empfehlung abgerundet.
Das Merkblatt wurde in der AG TriWaExpert, die sich aus Gesundheitsministerium, Behörden des ÖGD und Externen zusammensetzt, erarbeitet und durch das Gesundheitsministerium finalisiert.
Sicherstellung der Trinkwasserqualität trotz Energieeinsparungserfordernissen im Gebäudemanagement
Infektionsrisiko durch Legionellen in der Trinkwasserinstallation - Einflussfaktor Wassertemperatur
Aktuell häufen sich aufgrund der Energiesituation in Deutschland und befürchteten Engpässen im kommenden Winter die Aufrufe an die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden, Energie zu sparen. Dies betrifft neben der Heizenergie auch die Bereitstellung von Warmwasser – und das kann unerwünschte Konsequenzen haben.
Das Gesundheitsministerium stellt aus diesem Grund für Betreiberinnen und Betreiber einer Trinkwasserinstallation sowie Verbraucherinnen und Verbraucher ein Merkblatt zur Verfügung, welches Hinweise bietet, wie in Zeiten von allgemeiner Sparsamkeit die Trinkwasserqualität gesichert werden kann.
Das Merkblatt wurde in derAG TriWaExpert, die sich aus Gesundheitsministerium, Behörden desÖGDund Externe zusammensetzt, erarbeitet und durch das Gesundheitsministerium finalisiert.
Download des Merkblattes:
Warum die Warmwassertemperatur nicht einfach abgesenkt werden darf!
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