Aktuelle Informationen
Veröffentlichung von bestimmten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
Lebensmittelwarnungen
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
Zuständigkeiten
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)
Zu den Aufgaben des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein gehören die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Lebensmittelrechts sowie eine ständige Abstimmung mit den anderen Bundesländern, um eine einheitliche Umsetzung der Gesetze und Verordnungen zu gewährleisten.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein nimmt als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landes die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über das Landeslabor Schleswig-Holstein wahr.
Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)
Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Im Landeslabor werden unter anderem amtliche Laboruntersuchungen und wissenschaftliche Begutachtungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen durchgeführt. Darüber hinaus nimmt das Landeslabor zentrale Vollzugs- und Überwachungsaufgaben in der Umsetzung des Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenrechts sowie des Konsumcannabisgesetzes und der Bestimmungen zum Geoschutz wahr.
Zum Internetauftritt des Landeslabors
Kreise und kreisfreie Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Überwachung der Herstellung und des Handels mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie von Tabak und Tabakerzeugnissen. Diese Aufgabe wird von Veterinärinnen und Veterinären sowie Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren wahrgenommen. Bei Fragen oder Beanstandungen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt.
Hier finden Sie die Links zu den Internetseiten der Kreise und kreisfreien Städte: