Neue Impfempfehlungen für Meningokokken und Gürtelrose nun Kassenleistung
Für Risiko-Patienten wird die Herpes-zoster-Impfung nun bereits ab 18 Jahren von der GKV bezahlt und gesetzlich versicherte Jugendliche bekommen einen Meningokokken-Impfschutz erstattet.
Der Leistungsanspruch bei den gesetzlichen Krankenkassen auf Schutzimpfungen gegen Meningokokken-Erkrankungen und Herpes zoster (Gürtelrose) hat sich geändert. Zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen bekommen nun gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung alle gesetzlich versicherten Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen die Serogruppen A, C, W und Y bezahlt, während die Meningokokken-C-Impfung für Kleinkinder entfällt. Die Impfung gegen Gürtelrose wird anderes als bisher für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahren empfohlen und erstattet. Zudem hat die STIKO präzisiert, in welchen Fällen von einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch eine Gürtelrose auszugehen ist.
Meningokokken: Impfung von Jugendlichen anstelle von Kleinkindern empfohlen
Auf Basis einer Überprüfung der Datenlage zu den Serogruppen, die altersabhängig hauptsächlich für das Auftreten von Meningokokken-Erkrankungen verantwortlich sind, kam die STIKO zu folgenden Empfehlungen:
Erstmals wird allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y empfohlen, auch wenn diese bereits in der Vergangenheit gegen diese Serogruppen geimpft wurden. Die Impfung kann bis zum Alter von 24 Jahren nachgeholt werden.
Für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten entfällt aufgrund der veränderten wissenschaftlichen Risikoeinschätzung die bisherige Empfehlung, sich gegen Meningokokken der Serogruppe C impfen zu lassen.
Unverändert bleibt die Empfehlung für die Grundimmunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe B. Danach sollen Säuglinge frühzeitig – im Alter von 2, 4 und 12 Monaten – gegen Meningokokken der Serogruppe B geimpft werden.
Herpes zoster: Geänderte Impfempfehlung bei erhöhtem Erkrankungsrisiko
Für Personen mit einer erhöhten Gefährdung an Herpes zoster zu erkranken, empfiehlt die STIKO eine Impfung bereits ab einem Alter von 18 Jahren – und nicht erst wie bislang ab 50 Jahren. Eine solche erhöhte Gefährdung liegt demnach bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sowie bei schweren Ausprägungen chronischer Grunderkrankungen (z. B. maligne neoplastische Erkrankungen, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis) vor.
Für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren mit leichten, unkomplizierten oder medikamentös gut kontrollierten Formen chronischer Erkrankungen wird keine Impfung empfohlen, da diese nach Einschätzung der STIKO kein deutlich erhöhtes Risiko für Gürtelrose haben.
Unverändert bleibt die Standardimpfempfehlung für alle Personen ab 60 Jahren, da das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und das Auftreten chronischer Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) mit dem Alter steigt.
Hintergrund: Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen und weiterführende Informationen
Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine Empfehlung der STIKO. Auf dieser Basis legt der G-BA innerhalb von zwei Monaten nach der STIKO-Veröffentlichung die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest.
Die Beschlüsse des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden dann dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach einer Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Empfehlung zur Meningokokken-Impfung veröffentlichte die STIKO am 30. Oktober 2025 im Epidemiologischen Bulletin 44/2025. Die Empfehlung zur Impfung gegen Herpes zoster wurde am 6. November 2025 im Epidemiologischen Bulletin 45/2025 veröffentlicht. Der Bundesanzeiger gab die diesbezüglichen Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie zu Herpes zoster am 12.02.2026 und am 17.02.2026 zu Meningokokken bekannt.
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