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Thema : Impfen schützt

Information zur Impfung gegen Orthopocken

Seit 01.08.2023 ist die Impfung gegen Affen- bzw. Orthopocken eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Letzte Aktualisierung: 04.08.2023

Für den Affenpocken- bzw. Mpox-Impfstoff Imvanex liegt mittlerweile eine Zulassung vor. Ab 01.08.2023 ist die Impfung mit Imvanex in das Regelsystem der GKV übergegangen. Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit sich bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt impfen zulassen. Weiterhin wird die Impfung in den Ambulanzen des UKSH in Kiel und Lübeck sowie an der HIV-Ambulanz des Städtischen Krankenhauses in Kiel angeboten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Mpox/Affenpocken für folgende Personengruppen:

  • Männern ab 18 Jahren, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln
  • Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Orthopockenmaterial enthalten, ausübt und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.
  • für Kontaktpersonen ab 18 Jahren, die engen körperlichen Kontakt mit Infizierten hatten (sog. Postexpositionsprophylaxe (PEP))
  • für Personal in Laboratorien mit ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nichtinaktiviertes Mpox-/Affenpockenmaterial enthalten (sog. Postexpositionsprophylaxe (PEP))

Wichtig ist, dass nur Angehörige der Risikogruppen eine Impfung in Anspruch nehmen können. Entsprechend der aktuellen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gilt dies für Kontaktpersonen, die engen körperlichen Kontakt mit Infizierten hatten. Männern ab 18 Jahren, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln, wird eine Indikationsimpfung durch die Stiko empfohlen.

Eine Impfung ist auch noch wenige Tage nach einer möglichen Infektion möglich, da das MPX-Virus eine lange Inkubationszeit aufweist. Zudem schützt eine frühere Pockenimpfung auch vor einem schweren Verlauf der Infektion mit Orthopockenviren.

MPX-Viren verursachen eine seltene, gut kontrollierbare Viruserkrankung, die bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen wird. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gesundheitsgefährdung für die „breite Bevölkerung“ derzeit als gering ein. Bei den meisten Menschen mit gesundem Immunsystem nehmen die Orthopocken einen milden Verlauf, so dass es keiner weiteren Behandlung bedarf und die Krankheit von alleine ausheilt.

Weitere Informationen: www.rki.de/affenpocken-impfung-faq und www.rki.de/affenpocken-faq

Wichtig ist es, auffällige Symptome ärztlich abklären zu lassen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Eine Übertragung erfolgt durch Haut- oder Schleimhautkontakt mit dem Erreger, zum Beispiel über die Pockenpusteln, Pockenschorf oder infizierten Speichel. Ob Affenpocken durch Samenflüssigkeit oder Vaginalsekret verbreitet werden können, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, scheint aber möglich.

Angehörige der Risikogruppen, die eine Impfung nutzen möchten, können folgende Kontaktdaten nutzen:

Infektionsambulanz UKSH Lübeck:
Tel: 0451-500 44195 (Terminvereinbarung)
E-Mail: sekretariat.infektiologie@uksh.de (nur für Rückfragen)

HIV-Ambulanz UKSH Kiel:
Tel: 0431-500 22287
E-Mail: Birgit.Mathes@uksh.de

HIV-Ambulanz Städtisches Krankenhaus Kiel:
Tel: 0431-1697 4666
E-Mail: pneumologie@krankenhaus-kiel.de

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