Geflüchtete aus der Ukraine können in allen Impfstellen des Landes Schleswig-Holsteins auch folgende Standardimpfungen erhalten:
- Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken)
- Kombination gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio (Kinderlähmung)
Diese Impfungen können im Rahmen der Öffnungszeiten ohne Termin in Anspruch genommen werden.
Die entsprechenden Aufklärungsunterlagen finden Sie hier:
Masern, Mumps, Röteln auf Ukrainisch und Russisch:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien-mmr-uebersicht_GenTab.html
Varizellen (Windpocken) auf Ukrainisch und Russisch:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien-varizellen-uebersicht_GenTab.html
Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis auf Ukrainisch und Russisch:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien-Tdap-IPV-uebersicht_GenTab.html
Aufnahme in Kita und Schule bei fehlendem Masernimpfschutz:
Die Auslegung des § 20 Abs. 9a Infektions-Schutz-Gesetz (IfSG) bietet die Möglichkeit, dass geflüchtete ukrainische Kinder vorübergehend trotz fehlender Masernschutzimpfung betreut werden können.
Die entsprechende Fachinformation finden Sie hier.