Einige Impfungen sind in der Schwangerschaft durchführbar (z.B. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B) bzw. sogar ausdrücklich auch für Schwangere empfohlen (z.B. die Grippe-Impfung). Impfungen mit sogenannten Lebendimpfstoffen, wie z. B. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, sind in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.
Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend notwendige Impfungen vorgenommen werden. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Fehlgeburten fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden könnten und so im Einzelfall für die Betroffenen eine besondere psychische Belastung darstellen könnten.
Die einzige Impfung, die explizit in der Schwangerschaft empfohlen ist, ist die Impfung gegen die saisonale Grippe (Influenza).
Grippe (Influenza):
Saisonale Impfung, empfohlen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon), bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon)
Keuchhusten (Pertussis):
Allen Schwangeren wird zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel) eine Impfung gegen Keuchhusten empfohlen. Diese Empfehlung gilt für jede Schwangerschaft – unabhängig davon, wie lange die letzte Pertussis-Impfung zurückliegt.
Auch für werdende Väter und angehende Großeltern ist ein aktueller Keuchhusten-Impfschutz empfohlen. Lassen Sie sich und Ihre Familie zur Keuchhusten-Impfung von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt beraten.
Impfungen in der Stillzeit:
In der Stillzeit können Impfungen erfolgen. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber soll bei stillenden Frauen nicht vorgenommen werden.