Masern, Mumps & Röteln (MMR):
zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff für nach 1970 geborene Personen mit unklarem, unvollständigem oder fehlendem Impfschutz, die ein beruflich bedingt erhöhtes Erkrankungsrisiko tragen. Dies gilt für Beschäftigte in Fach-, Berufs- und Hochschulen
Windpocken (Varizellen):
bei unklarem Impfstatus bzw. wenn keine spezifischen Antikörper nachweisbar sind: zweimalige Impfung bei Beschäftigung in Fach-, Berufs- und Hochschulen
Hepatitis A:
Grundimmunisierung und Auffrischimpfung aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos (d.h. Kontakt mit Stuhl oder Körperflüssigkeiten), z.B. bei
einer
- Tätigkeit in Behinderteneinrichtungen, psychiatrischen und Fürsorgeeinrichtungen (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal sowie Auszubildende und Studenten o. Ä.) sowie für
- Kanalisations- und Klärwerksarbeiter mit Abwasserkontakt
Hepatitis B:
Grundimmunisierung aufgrund eines erhöhten beruflichen Expositionsrisikos (d.h. Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten), ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko, für
- Polizistinnen und Polizisten
- Personal in Behinderteneinrichtungen
- Personal in Einrichtungen, in denen vermehrt Hepatitis-B-Träger leben einschließlich Auszubildende (z.B. in Gefängnissen, Aussiedlerheimen), ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Expositionsrisiko
FSME:
Impfung für Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind, wie z.B. Forstarbeiter in FSME-Risikogebieten
Tollwut:
Impfung für alle Personen mit einem erhöhten beruflich bedingten Risiko, wie z.B.
- Personen mit Kontakt zu Fledermäusen oder zu Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtollwut; für Personen mit fortbestehendem Berufsrisiko ist eine regelmäßige Auffrischimpfung empfohlen
Pneumokokken:
Impfung und regelmäßige Auffrischimpfung für alle Personen mit beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen, solange die Exposition andauert
Influenza:
Jährliche Impfung im Herbst für Personen einschließlich Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z.B.:
- Nutztierhaltungen
- Zoos oder Tierparks
- Tierheimen oder Auffangstationen
- Tierarztpraxen
- Schlachthöfen