Impfungen gegen Corona bzw. COVID-19 und gegen Grippe (Influenza) können nach einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) bei entsprechender Indikation an einem Termin erfolgen. Zuvor hatte sich bereits der Hausärzteverband für gleichzeitiges Impfen ausgesprochen. Geraten wird zu einem Zeitpunkt ab Oktober.
Voraussetzung für die parallele Verabreichung ist es, dass es sich beim Influenza-Vakzin um einen Totimpfstoff handelt. Dies trifft auf die meisten in Deutschland zugelassenen Influenza-Impfstoffe für Kinder und Erwachsene zu. Totimpfstoffe enthalten inaktivierte Viren oder Bestandteile der Viren. Zwischen COVID-19-Impfungen und auch allen anderen Totimpfstoffen muss deswegen nicht mehr zwingend ein Impfabstand eingehalten werden. Parallel-Impfungen sollten aber nicht in denselben Oberarm erfolgen, sondern verteilt auf unterschiedliche Gliedmaßen sein.
Impfreaktionen können bei gleichzeitigen Impfungen prinzipiell häufiger auftreten als bei der getrennten Gabe. Umfangreiche Erfahrungen mit Nicht-COVID-19-Impfstoffen zeigten bisher aber, dass die Immunantwort und Nebenwirkungen generell denen einer Solo-Gabe ähnelten. Speziell zur simultanen Anwendung von zugelassenen Corona-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen gibt es für Deutschland laut STIKO noch keine veröffentlichten Ergebnisse. Unveröffentlichte Daten aus Großbritannien zeigten jedoch nur eine leicht erhöhte Körperreaktion bei gleichzeitiger Anwendung von COVID-19- und Influenza-Impfstoffen.
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