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Thema : Impfen

Neue Öffentliche Impfempfehlung

Neue Öffentliche Impfempfehlung

Das Land Schleswig-Holstein hat eine aktualisierte Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen im Amtsblatt SH veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 04.02.2021

Ein symbolisierter Paragraph
Rechtliche Vorgaben

04.02.2021

Nach § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 sollen die obersten Landesgesundheitsbehörden öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut aussprechen. Die „Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen“ ist die Grundlage für die Versorgung auf Antrag, wenn durch eine dieser Impfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung eintritt (§§ 60 ff. IfSG). Die Regelung der Kostenübernahme wird von der „Öffentlichen Empfehlung“ nicht berührt.

Bereits vor Inkrafttreten des IfSG waren die Empfehlungen der STIKO wesentliche Grundlage für die „Öffentlichen Empfehlungen“ der Länder. Durch die gesetzliche Verankerung im IfSG wurde die Rolle der „Öffentlichen Empfehlung“ und der „STIKO-Empfehlung“ verdeutlicht. Die STIKO-Empfehlung bildet die fachliche Bewertung ab, während die „Öffentliche Impfempfehlung“ vorwiegend die Grundlage für eine mögliche Entschädigung durch die öffentliche Hand bei auftretendem Impfschaden nach § 60 IfSG darstellt.

Mit der „Öffentlichen Empfehlung“ wird die Bedeutung von Impfungen herausgestrichen und die Durchführung von Impfungen gefördert. Das Land unterstützt das Ziel, einen bestmöglichen Schutz der Individuen und der Allgemeinheit zu erreichen. Daher ist es im Interesse des Landes den Impfling rechtlich möglichst umfassend abzusichern.

In der Öffentlichen Empfehlung entfällt für viele Impfungen der direkte Verweis auf die STIKO-Empfehlung mit daraus resultierender Altersbegrenzung bei den einzelnen Impfungen. Stattdessen sind Impfungen zum Schutz bestimmter Erkrankungen ohne Einschränkungen in Bezug auf Alter oder Serogruppe des jeweiligen Erregers aufgeführt (z.B. Masern und Meningokokken). Für die COVID-19-Impfung ist der Bezug zur STIKO-Empfehlung in der öffentlichen Empfehlung dagegen enthalten, damit sind alle Impfungen, die gemäß STIKO-Empfehlung erfolgen, versorgungsrechtlich abgesichert.

Die aktualisierte „Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen“ ist zum 21.12.2020 in Kraft getreten.

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