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Thema : Impfen

Aktualisierte Empfehlung zur beruflich indizierten MMR-Impfung

Aktualisierte Empfehlung zur beruflich indizierten MMR-Impfung

Nach 1970 geborene Personen, die z.B. in medizinischen Einrichtungen, Pflege- oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, sollen 2-mal gegen MMR geimpft sein.

Letzte Aktualisierung: 10.01.2020

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10.01.2020

Die Ständige Impfkommission (STIKO) harmonisiert ihre Empfehlungen zur beruflichen Indikation der Masern-, Mumps- und Röteln-Impfungen (MMR). Die Empfehlungen zur Impfung aufgrund einer beruflichen Tätigkeit gegen die 3 Erreger von Infektionskrankheiten werden nunmehr in einer gemeinsamen Empfehlung zusammengefasst und in Bezug auf die Indikationsgruppen angeglichen. Zukünftig sollen nach 1970 geborene Personen, die z.B. in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, 2-mal gegen MMR geimpft sein.

Die MMR-Impfung ist demnach für nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden beruflichen Tätigkeitsbereichen indiziert:

  • Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Bei Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
  • In Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI)
  • In Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG)
  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG)
  • In Fach-, Berufs- und Hochschulen

Die Impfung soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Ausführliche Informationen zum Impfschema bzw. der Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen der jeweiligen Komponenten bei Männern und Frauen sind in der «Empfehlung und wissenschaftlichen Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung» (Epidemiologisches Bulletin 2/2020) dargelegt.

Patientenschutz und Beitrag zur Elimination der Masern in Deutschland

Durch die aktualisierte Empfehlung, wurde der PatientInnenschutz in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen nach Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Inkrafttreten des Präventionsgesetzes noch einmal gestärkt. Nach § 23 Abs. 3 IfSG sind die Leiter von medizinischen Einrichtungen verpflichtet, sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern in ihren Institutionen zu verhindern. Ziel ist es, die Übertragungen der impfpräventablen Viruskrankheiten Masern, Mumps, Röteln und Varizellen durch Beschäftigte in den genannten Einrichtungen sicher zu verhindern und den Drittschutz von Patientinnen und Patienten sowie Betreuten zu stärken.

Ein verbesserter Impfschutz unterstützt die Ziele der Impfempfehlungen der STIKO, das Auftreten impfpräventabler Erkrankungen, insbesondere auch das Auftreten von Fällen mit Komplikationen zu senken und kann zudem eine hilfreiche Maßnahme darstellen, die Elimination der Masern in Deutschland zu erreichen.

Weitere Informationen:

Impfempfehlungen für Medizinisches (Labor-)Personal & Gesundheitsdienst

Quellen: RKI, Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung» (Epidemiologisches Bulletin 2/2020)

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