Schleswig Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg erinnert in diesen Tagen an die bevorstehende Grippesaison und ruft zum Grippe-Impfschutz auf. Besonders wichtig ist die Impfung für Personal in medizinischen Einrichtungen. Eine Voraussetzung für eine gute Inanspruchnahme der Impfung ist ein möglichst niedrigschwelliges Impfangebot, idealerweise direkt am Arbeitsplatz. Kliniken in Schleswig-Holstein bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits spezielle Impfprogramme an, die Bestandteil des Hygienemanagements sind und sowohl auf den Personalschutz, als auch auf den Patientenschutz abzielen. Um Impfungen unkompliziert an mehreren Orten in einer Einrichtung anbieten zu können, nehmen einige Kliniken die Unterstützung von Impf-Teams des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch.
Auch bei der Nationalen Impfkonferenz 2019 wurde u.a. der Impfschutz von Personal in medizinischen Einrichtungen in den Fokus genommen. Für eine erfolgreiche Umsetzung von Influenza-Impfungen wurden hier die Bedeutung der Vorbildfunktion, z.B. der ärztlichen Leitungen, und spezielle Anreize im Zusammenhang mit der Impfung thematisiert. Mehr zu den Ergebnissen der Nationalen Impfkonferenz (NIK) und zum Thema „Impfungen für Personal in medizinischen Einrichtungen – Wie kann das Ziel erreicht werden?“ kann in Kürze im aktuellen Berichtsband 2019 der 6. NIK (https://www.nali-impfen.de/nali/nationale-impfkonferenzen-nik/) nachgelesen werden.
Wichtig ist zudem, den Nutzen der Impfung zu vermitteln. Ein Grippe-Impfschutz verhindert die Übertragung von Infektionen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und dient so auch der Prävention von Ausbruchsgeschehen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung u.a. für medizinisches Personal und grundsätzlich für Personen, die mit vielen Menschen Kontakt haben. Die Empfehlungen der STIKO beinhalten bereits eine Nutzen-Risikobewertung. Für die STIKO-empfohlene Impfungen gilt: Der Nutzen der Impfung überwiegt das Risiko.
Grippe-Impfschutz: Jeder sollte in Klinik und Praxis geimpft sein
Mitarbeiter in Kliniken haben nicht nur selbst ein erhöhtes Infektionsrisiko, sie sind auch potenzielle Überträger von Infektionserkrankungen und können somit die von ihnen betreuten Patienten gefährden. Das gilt nicht nur für medizinische Berufe mit direktem Patientenkontakt, sondern z.B. genauso für Laborpersonal, den Hausmeisterservice, den Reinigungsdienst sowie ehrenamtlich tätige Personen von der Patientenhilfe „Grüne Damen und Herren“ und weitere Berufsgruppen im Klinikwesen.
Auch Personal in z.B. Arzt-, Physiotherapie- und Rehatherapie-Praxen, Hebammen sowie Betreuer in der Kranken- und Altenpflege sollten sich gegen Influenza impfen lassen. Grundsätzlich sollten Praxisleiter bei der Impfung als Vorbilder mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Bedeutung des Grippe-Impfschutzes aufklären und unkomplizierten Zugang zur Impfung schaffen.
äin-red
Quellen:
Informationen und Pressemitteilung des MSGJFS
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