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60plus: Impfung gegen Gürtelrose empfohlen

60plus: Impfung gegen Gürtelrose empfohlen

Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfiehlt ab einem Alter von 60 Jahren eine Impfung gegen Herpes Zoster.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2019


18.01.2019

Mit der Impfempfehlung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) für alle gesunden Personen ab einem Alter von 60 Jahren führt die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) eine neue Standardimpfung ab diesem Lebensalter ein. Für Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Patienten mit anderen schweren Grundkrankheiten befürwortet die STIKO die Zoster-Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Die Impfung wird bundesweit allerdings erst zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) entschieden hat. Dies ist voraussichtlich im Frühjahr der Fall.

Auch das Gesundheitsministerium von Schleswig-Holstein hat sich der fachlichen Empfehlung angeschlossen und die Schutzimpfung gegen Herpes Zoster öffentlich empfohlen.

Prävention vor Gürtelrose und ihren Komplikationen

Menschen ab einem Alter von 60 Jahren haben ein erhöhtes gesundheitlichen Risiko, an Herpes Zoster zu erkranken. Zudem kommt es in dieser Gruppe eher zu problematischen Komplikationen und Spätfolgen wie der Post-Zoster-Neuralgie.

Beim Varizella-Zoster-Virus handelt es sich um einen hartnäckigen Erreger: Nach einer Erstinfektion in Form einer Windpocken-Erkrankungen - etwa in der Kindheit - überdauert er in der Regel lebenslang in Nervenzellen. Bei einer Schwächung des Immunsystems durch chronische Erkrankungen, körperlichen oder psychischen Stress und zunehmendes Lebensalter können sich diese „schlummernden“ Varizella-Zoster-Viren wieder vermehren (sog. Virus-Reaktivierung) und Nervenzellen in verschiedenen Bereichen schädigen und zerstören. Die Akutphase der Reaktivierung geht mit Abgeschlagenheit und Unwohlsein sowie äußerst starken, häufig plötzlich einschießenden Schmerzen einher, die sehr belastend sein können. Trotz adäquater Therapie können die Schmerzen in Form einer Post-Zoster-Neuralgie bei einem Teil der Betroffenen teils über Monate oder sogar Jahre anhalten. Die Schmerzen sprechen in vielen Fällen auf Schmerzmittel nicht ausreichend an und können zu einer deutlichen Minderung der Lebensqualität führen. Die Post-Zoster-Neuralgie tritt besonders häufig bei älteren Patienten auf.
Da die Prävention von Gürtelrose die entscheidende Voraussetzung ist, um die Krankheitslast im Alter zu senken und Komplikationen bzw. Spätfolgen zu vermeiden, wurde das Impfalter von der STIKO auf 60 Jahre festgesetzt. Das Gremium ist davon überzeugt, dass Impfungen in diesem Alter am gesundheitsökonomischsten vor Herpes Zoster und seinen Komplikationen schützen.

Für Risikopersonen ist Impfschutz ab 50 Jahren angeraten

Menschen, die einer Risikogruppe angehören, können sich bereits ab 50 Jahren gegen Gürtelrose impfen lassen. Die Impfung gegen Herpes Zoster wird von der STIKO als Indikationsimpfung für Personen empfohlen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes Zoster infolge einer Grundkrankheit oder für Personen mit angeborener bzw. erworbener Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Dazu gehören u.a. PatientInnen mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus.

Empfehlung gilt für Totimpfstoff

Für diese Standard- und Indikationsimpfungen spricht sich die STIKO ausdrücklich dafür aus, ausschließlich den (HZ/su-)Totimpfstoff zu verwenden. Sie empfiehlt eine Impfserie von zwei intramuskulären Injektionen, die im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden sollen.

Quellen: RKI, Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein, www.gelbe-liste.de

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