Kiel. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold hat heute den vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für 2015 vorgestellt. Zudem legte sie den Kabinettsentwurf eines Nachtragshaushalts 2014 vor, auf den sich die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SSW am vergangenen Montag verständigt hatten. Mit Blick auf beide Vorlagen erklärte Heinold: „Im fünften Jahr der Schuldenbremse kommt Schleswig-Holstein dem Ziel eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts einen weiteren großen Schritt näher. Gute Steuereinnahmen, niedrige Zinsen und unsere solide Haus-haltspolitik machen es möglich, dass wir 2015 mit weniger als 100
Mio.
Euro Neuverschuldung planen können. Auch mit dem Abbau des strukturellen Defizits kommen wir gut voran und liegen deutlich unter der Planung. Zugleich leisten wir schon ab 2014 einen dauerhaften Beitrag für eine verbesserte Unterrichtsversorgung. Diese Koalition konsolidiert den Haushalt und stärkt die Bildung. Das ist Generationengerechtigkeit mal zwei
.“
Haushaltsentwurf 2015
Die Rahmendaten des Haushaltsentwurfs 2015
Der Haushaltsentwurf 2015 plant mit bereinigten Einnahmen von rund 10,21 Mrd. Euro und bereinigten Ausgaben in Höhe von etwa 10,31 Mrd. Euro. Die geplante Neuverschuldung für 2015 liegt bei 98 Mio. Euro – und damit rund 190 Mio. Euro unter der für das laufende Jahr geplanten Verschuldung. Der Entwurf der Regierung sieht wie schon in den letzten Jahren vor, das strukturelle Defizit erheblich stärker abzusenken, als es das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse in der Landesverfassung vorschreibt. Es beträgt 2015 rund 395 Mio. Euro und sinkt gegenüber 2014 um 184 Mio. Euro.
Die Verschuldungsgrenze des Landes wird mit 165 Mio. Euro deutlich unterschritten. Zudem liegt Schleswig-Holstein fast 560 Mio. Euro unter dem zulässigen strukturellen Defizit, das laut Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund möglich wäre. Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe in Höhe von 80 Mio. Euro ist damit gesichert.
Finanzministerin Heinold erklärte: „Wie bisher hält Rot-Grün-Blau sämtliche Vorgaben der Landesverfassung und der Vereinbarung mit dem Bund ein. Der große Abstand zur Schuldengrenze der Landesverfassung und zu den Vorgaben der Bundesvereinbarung zeigt, wie entschlossen wir unseren Konsolidierungskurs verfolgen. Das schafft uns einen stabilen Risikopuffer für unvorhergesehene Ereignisse
.“
Konsolidierung in Riesenschritten
Auch mit dem Abbau des strukturellen Defizits zeigte sich die Finanzministerin zufrieden: „Wir kommen in Riesenschritten voran. Belief sich das strukturelle Defizit bei Einführung der Schuldenbremse 2010 noch auf über 1,1
Mrd.
Euro, so beträgt es 2015 mit 395
Mio.
Euro schon sehr viel weniger als die Hälfte. Das ist nur möglich, weil die Landesregierung strikte Ausgabendisziplin wahrt und dadurch die Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Landes konsequent zusammenführt. Zu den Erfolgsrezepten des schleswig-holsteinischen Konsolidierungspfads gehört, dass wir nach wie vor jeden Cent konjunkturbedingter Steuermehreinnahmen, die beim Land verbleiben, in die Reduzierung der Verschuldung stecken. Zusammen mit eingesparten Zinsmitteln können wir so die Neuverschuldung in 2015 von bisher geplanten 180
Mio.
Euro auf 98
Mio.
Euro senken. Das ist ein erfreuliches Ergebnis, auch wenn wir natürlich wissen, dass diese Zahl konjunkturabhängig ist und sich wieder ändern kann, wenn sich die Steuerprognose verschlechtern sollte. Umso wichtiger ist, dass wir in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen die Ausgabendisziplin wahren. Das ist nicht immer leicht – aber der Erfolg gibt uns sichtbar Recht.
“
Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler des Konsolidierungskurses ist der Stellenabbau im Landesdienst. Für 2015 sind nach Stellenabbaupfad 684 Stellen weniger vorgesehen. Hinzu kommen nun jedoch diejenigen Lehrerstellen, die das Land aus den Bundesmitteln neu finanzieren will. Die Finanzministerin kündigte an, dass die Regierung dies im Personalabbauplan des Landes transparent darstellen werde.
Ausgabensteigerung deutlich unter Einnahmenanstieg
Der Haushaltsentwurf 2015 sieht vor, dass der Ausgabenanstieg deutlich unter den Ein-nahmesteigerungen liegt. Finanzministerin Heinold erläuterte: „Ohne den Kommunalen Finanzausgleich steigen die bereinigten Ausgaben des Landes um 2,1 Prozent, mit Berücksichtigung des Finanzausgleichs um 3,0 Prozent. Das ist ein spürbarer Rückgang gegenüber dem Ausgabenanstieg von 3,7 Prozent mit KFA, den wir von 2013 auf 2014 hatten, und belegt, dass wir den Fuß weiter auf der Kostenbremse haben. Dem moderaten Ausgabenanstieg steht eine Einnahmensteigerung von 5,1 Prozent gegenüber. Damit konnten wir die Schere zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Landes wieder ein kräftiges Stück schließen
.“
Erneut große Unterstützung für die schleswig-holsteinischen Kommunen
Besonders erfreut zeigte sich die Finanzministerin darüber, dass die Finanzausstattung der Kommunen nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in 2015 deutlich verbessert werden kann: „Mit dem Haushalt 2015 bekommen die Kommunen eine ebenso kräftige wie beständige Unterstützung durch das Land. Die Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich steigen auf rund 1.531
Mio.
Euro. Gegenüber dem Soll 2014 ist das ein Anstieg von rund 120
Mio.
Euro, wobei sich der steuerbedingte Anstieg auf rund 70
Mio.
Euro beläuft. Die übrigen rund 50
Mio.
Euro entstehen, da die Erstattung für die Kosten der Unterkunft künftig in den Kommunalen Finanzausgleich überführt wird
.“
Der von der Koalition 2013 neu zur Verfügung gestellte Landeszuschuss an die Kommunen für die Betriebskosten der U3-Betreuungsplätze wächst um weitere 16,25 Mio. Euro an. „Zusammen mit den 25
Mio.
Euro, die wir ab 2015 dauerhaft für Schulsozialarbeit, Hortessen und Infrastruktur zusätzlich zur Verfügung stellen, stärken wir die Kommunen in 2015 damit um über 40
Mio.
Euro. Das ist ein großer Kraftakt, der in Zeiten der Schuldenbremse nicht selbstverständlich ist. Aber wir wissen, dass die Kommunen vor Ort viele wichtige Aufgaben haben, die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar beeinflussen. Dabei wollen wir sie gerne unterstützen
“, so Heinold.
Haushaltsplanung nach dem Vorsichtsprinzip
Der Haushaltsentwurf 2015 sieht mit 35 Mio. Euro einen hohen Betrag zur Abdeckung möglicher Risiken vor. Finanzministerin Heinold erklärte dazu: „Auch für den Haushalt 2015 gilt das Vorsichtsprinzip. Finanzielle Risiken erwarten wir insbesondere durch das für diese Woche anstehende EuGH-Urteil zur Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht, durch ein beim Bundesverwaltungsgericht anhängiges Verfahren zur Abgeltung von sogenannten Vorgriffstunden bei Dienstunfähigkeit von Lehrkräften, durch die anstehende Umsetzung des UN-Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und durch die steigende Zahl von Flüchtlingen. Mit der Nachschiebeliste wollen wir die Risikovorsorge so weit wie möglich auflösen
.“
Weniger Zinsausgaben = weniger Neuverschuldung
Im Haushaltsentwurf 2015 konnten die veranschlagten Zinsausgaben im Vergleich zur Eckwerteplanung um rund 30 Mio. Euro verringert werden. Sie liegen jetzt bei 869 Mio. Euro, das sind 40 Mio. Euro weniger als 2014. Dazu sagte die Finanzministerin: „Die Reduzierung der Zinsen und das Ergebnis der Steuerschätzung machen es möglich, die Neuverschuldung auf 98
Mio.
Euro abzusenken. Wir gehen davon aus, dass wir die Zinsen mit der Nachschiebeliste weiter absenken können, aber auch hier planen wir im Zweifel lieber vorsichtig. Für leichtsinnige Zinsspekulationen sind wir nicht zu haben
.“
Investitionsquote als Wermutstropfen
Als Wermutstropfen bezeichnete Heinold die Investitionsquote: „Auch wenn wir die Investitionsquote mit dem Haushaltsentwurf im Vergleich zum Eckwertebeschluss um 0,5 Prozentpunkte auf 6,7 Prozent anheben konnten, liegt sie immer noch unter dem, was wir gerne wollen. Wir haben sehr viel Risikovorsorge im Haushalt eingeplant, und auch die Zinsausgaben sind noch konservativ angesetzt. Wenn wir im Herbst wissen, was wir tatsächlich an Risikovorsorge brauchen und wie sich die Zinsausgaben weiter entwickeln, können wir hoffentlich noch einmal zu Gunsten der Investitionsquote nachlegen. Allerdings ist die Investitionsquote auch nicht der Weisheit letzter Schluss, da sie die tatsächlichen Investitionsausgaben des Landes nur ungenau widerspielt. Die großen Anstrengungen, die wir im Bereich der Unterrichtsversorgung unternehmen, finden hier zum Beispiel keinen Niederschlag, obwohl sie genauso wichtig für die Zukunftsfähigkeit Schleswig-Holsteins sind. Dieser Aspekt wird in der Debatte gerne unterschlagen
“, so die Finanzministerin.
Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur – mehr Ausbildungsplätze in der Altenpflege
Der Haushaltsentwurf 2015 sieht eine Erhöhung der geförderten Ausbildungsplätze in der Altenpflege um 200 Plätze vor. Dafür stellt das Land 500.000 Euro bereit. „Mit dieser Erhöhung fördern wir insgesamt dauerhaft 1.800 Schulplätze. Damit setzt die Landesregierung ein wichtiges Signal bei der Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur. Und sie zeigt zugleich: Unser Augenmerk liegt auch auf den Bereichen, die keine starke Lobby haben
“, erläuterte Heinold.
Vielzweckhafen Brunsbüttel – Stärkung von Westküste und Energiewende
Für das Vorhaben „Vielzweckhafen Brunsbüttel“ sind im Haushaltsentwurf 2015 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 38 Mio. Euro eingestellt. Dazu Finanzministerin Heinold: „Der Vielzweckhafen Brunsbüttel ist ein wichtiges Projekt der Landesregierung. Das Land liefert mit der Förderung dieses Projekts einen nicht unerheblichen Beitrag zur Energiewende und zur Stärkung der Westküstenregion. Das Land hat für die Realisierung des Vorhabens eine Förderquote von 90 Prozent zugesagt. Diese Zusage gilt nach wie vor. Da mit einer Baureife nicht vor 2016 zu rechnen ist, sind in den Haushaltsentwurf vorerst nur Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Den Betriebsbeginn des Hafens erwarten wir für 2018
.“
Rückenwind für die Bildung
Mit der angekündigten Übernahme der BAföG-Kostenübernahme durch den Bund werden ab 2015 Landesmittel in Höhe von 36,4 Mio. Euro für Bildungsausgaben in Schule und Hochschule frei. Die Landesregierung wird diese Mittel im Wesentlichen für die Verbesserung der Unterrichtsversorgung und die Inklusion einsetzen.
Finanzministerin Heinold erklärte: „Wir halten unser Versprechen. Jeder Cent, den uns der Bund für BAföG-Kosten abnimmt, fließt eins zu eins in die Stärkung der Bildung. Das ist nur möglich, weil wir unsere Finanzplanung solide aufgestellt haben. Hinzu kommt unser eigener Beitrag, den wir mit der Übernahme der Kosten für Schulsozialarbeit und der weiteren Aufstockung der Mittel für Kindertagesstätten aus Landesmitteln leisten. Die Beschlüsse der Koalition werden mit dem Nachtragshaushalt, dem Haushaltsentwurf und mit der Nachschiebeliste Stück für Stück umgesetzt. Der Haushalt 2015 bringt damit kräftigen Rückenwind für die Bildung in Schleswig-Holstein
.“
„Zudem stellt sich die Koalition der Herausforderung, den Hochschulpakt III umzusetzen
“, so Heinold. „Dafür haben wir ab 2016 rund 10
Mio.
Euro
p.a.
vorgesehen, die bislang für mögliche Kostensteigerungen des BAföG eingeplant waren. Damit stärken wir den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein
.“
Entwurf für Nachtragshaushalt 2014
Verbesserte Unterrichtsversorgung bereits zum kommenden Schuljahr
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen, um eine Verbesserung bei der Unterrichtsversorgung bereits im Schuljahr 2014/2015 wirksam werden zu lassen. Dazu sollen 228 neue Lehrerstellen zum 1. August 2014 geschaffen werden. Auf Vorschlag des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft werden 74 Stellen für Gymnasien und 154 Stellen für Gemeinschaftsschulen veranschlagt. Das Bildungsministerium wird zudem ermächtigt, bedarfsgerecht auszusteuern.
Für den Zeitraum bis zum Ende des Jahres sind hierfür 4,75 Mio. Euro aus Landesmitteln vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Baubudget, da eingeplante Mittel für den Hochbau in diesem Jahr nicht mehr ausgegeben werden können und im Haushaltsentwurf 2015 bereits neu veranschlagt sind.
Die Finanzministerin erklärte: „Mit dem Bundesministerium der Finanzen ist vereinbart, dass der Stabilitätsrat sich in seiner nächsten Sitzung im November 2014 mit der Verwendung der zusätzlichen Bundesbildungsmittel in den Konsolidierungsländern beschäftigen wird. Im Grundsatz wurde besprochen, dass auch die Konsolidierungsländer die Möglichkeit haben müssen, diese Mittel entsprechend zu nutzen. Es muss aber dokumentiert werden, dass es sich dabei tatsächlich um eine Stärkung des Bildungssystems gegenüber dem Stand heute handelt. Dieses Verfahren ist für uns eine gute Grundlage, um die Bundesmittel wie versprochen ab 2015 dauerhaft für Bildungsausgaben einzuplanen
.“
Heinold betonte mit Blick auf die jüngsten Beschlüsse der Regierungsparteien: „Diese Koalition ist dreifach gut. Sie gibt jeden Cent des Bundesgeldes 1 zu 1 in die Bildung. Sie fängt in diesem Jahr schon mit eigenen Mitteln an. Und sie verstärkt dies noch aus eigener Kraft mit den Mitteln für Schulassistenzstellen
.“
Ein weiterer Teil des Nachtragshaushaltsentwurf betrifft die Kinderbetreuung, so die Finanzministerin: „Der Nachtrag sieht eine Gesetzesänderung vor, damit die den Kommunen für die U3-Betreuung zugesagten Mittel vollständig abfließen können. Hierzu wollen wir ermöglichen, dass die Mittel auch für Ü3-Plätze und den Ausbau von Familienzentren und Fachberatung eingesetzt werden können
.“
Abschließend erklärte Heinold: „In der Haushaltskonsolidierung haben wir uns in der ersten Spielzeit einen hervorragenden Vorsprung herausgearbeitet. Aber wir wissen auch alle, dass wir in der zweiten Spielzeit nicht nachlassen dürfen. Darauf können sich die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner verlassen
.“
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