Navigation und Service

Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Steuerberater:innen

Steuerberater:innen finden hier Angaben und Links rund um die Reform.

Letzte Aktualisierung: 17.06.2022

Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer:innen einer wirtschaftlichen Einheit (bebaute oder unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Über ELSTER steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Der Termin wird im Frühjahr 2022 im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Hier kommen Sie zum ELSTER-Portal

Alternativ besteht über die ERiC-Schnittstelle (Elster Rich Client) die Möglichkeit, dass auch Drittsoftwareanbieter in eigener Initiative einen entsprechenden Übertragungsweg an ELSTER programmieren können. Weitere Informationen finden Sie hier:

Hier finden Sie Informationen für Entwickler

Bodenrichtwerte

Informationen zum Bodenrichtwert und der Ertragsmesszahl werden rechtzeitig zur Erklärungsabgabe in eigens hierfür entwickelten Portalen im Internet zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten Portale werden über diese Webseite aufrufbar sein. In den genannten Portalen werden auch die Flurstückangaben und die amtliche Fläche der Grundstücke abrufbar sein.

Für die Beraterschaft besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Teilnahme am eingeschränkten automatisierten Grundbuchabrufverfahren nach § 133 GBO. Die Teilnahme an diesem Verfahren setzt die Genehmigung durch die Landesjustizverwaltung voraus, die u. a. erteilt wird, wenn diese Form der Datenübermittlung wegen der Vielzahl der Übermittlungen (etwa 20 Abrufe pro Monat) angemessen ist.

Vollmachten

Hinweise zu Vollmachten: Die Abgabe der Feststellungerklärung erfolgt unter der bisherigen Steuernummer bzw. dem bisherigen (Einheitswert-)Aktenzeichen. Eine Übermittlung von Vollmachten über die Vollmachtsdatenbank ist hierfür derzeit nicht möglich.

Bitte zeigen Sie Vollmachten für die Feststellung von Grundsteuerwerten (gegebenenfalls erneut) ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an. Reichen Sie bitte keine separaten Schreiben zur Bekanntgabe einer Vollmacht beim Finanzamt ein. Damit helfen Sie, Verwaltungsaufwand und Papieraufkommen in dem anstehenden Massenverfahren zu reduzieren.

Lohnsteuerhilfevereine

Hinweis für Lohnsteuerhilfevereine: Nach derzeitiger Gesetzeslage sind Lohnsteuerhilfevereine nicht befugt, Steuerpflichtige bei der Erstellung der Feststellungserklärung zu unterstützen.

Ergänzende Informationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon