Wo finde ich diese Angaben?
Kauf- oder Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Bauunterlagen
Erläuterung
Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen Zwecken dienen wie Werkstätten, Verkaufsläden oder Büroräume. Nutzflächen sind auch Flächen, die öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen, wie beispielsweise Vereinsräume und die keine Wohnflächen sind.
Tragen Sie bei Mietwohngrundstücken solche Räume sowie die jeweilige Nutzung bitte unter "Weitere Nutzflächen" (Zeilen 15 bis 19) ein.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungseigentum müssen Sie diese Flächen zur Wohnfläche der jeweiligen Wohnung (Zeilen 11 bis 14) hinzurechnen.