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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks (Hauptvordruck Zeile 11 und andere)

Letzte Aktualisierung: 04.07.2022

Hier ist anzugeben, wo die Fläche des jeweiligen Flurstücks in der "Anlage Grundstück" unter "4 - Angaben zu Grund und Boden" eingetragen wurde.

 In der Regel ist hier im Feld „Enthalten in“ im Dropdown-Menü bitte die Auswahl „erste Fläche“ zu treffen.

Hinweis:
Die „zweite oder beide Flächen“ sind nur auszuwählen, wenn sich Ihr Grundstück über verschiedene Bodenrichtwertzonen erstreckt.

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Grundsteuerreform