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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Eigentumsverhältnisse

Letzte Aktualisierung: 21.06.2022

Geben Sie bitte an, wem das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört:

  • Alleineigentum (im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person)
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Erbengemeinschaft
  • Bruchteilsgemeinschaft (im Eigentum von mehreren Personen)
  • Grundstücksgemeinschaft (Grundstück gehört einer Personengesellschaft – OHG, KG, GbR)

Hinweis: Bei einem Erbbaurecht geben Sie bitte die Rechtsform des Erbbauberechtigten, bei einem Grundstück mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Rechtsform der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grund und Bodens an.

Wo finde ich die Angaben?

Grundbuchauszug, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum)

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