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Thema : Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Art der Feststellung (Hauptvordruck Zeile 4)

Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

Für die Erklärung auf den 01.01.2022 ist "Hauptfeststellung" auszuwählen. Damit ist gemeint, dass im Zuge der Grundsteuerreform alle Grundstücke neu bewertet werden.

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