Um eine Alternative zu russischem Gas zu schaffen, wurden von Seiten des Bundes mehrere FSRUs Units (Floating Storage and Regasification Units) gechartert, welche der Anlandung von LNG (Liquified natural gas) dienen.
Weiter sind im novellierten Energiesicherungsgesetz (EnSiG) diverse befristete Maßnahmen enthalten, die eine verlängerte Laufzeit von Kohlekraftwerken vorsehen. Diese sollen Vorräte anschaffen und ihr Kraftwerk betriebsbereit halten. Damit können diese "Reservekraftwerke" schnell Energie ins Netz einspeisen, sollte dies im Verlauf des Winters notwendig sein. So erhöht sich die Flexibilität der Stromversorgung.
Weiter ist ein Vorbehalt im novellierten EnSiG enthalten, der es nach einem Beschluss der Bundesregierung möglich macht, die Stromerzeugung durch den Energieträger Gas vorübergehend auszusetzen und stattdessen für Wärmeerzeugung einzusetzen.
Darüber hinaus genehmigt die Landesregierung, sofern es möglich ist, Anträge der Industrie zum sogenannten „Fuel Switch“ und ermöglicht den Antragstellern somit, einen Brennstoffwechsel von Erdgas auf andere Energieträger durchzuführen.
Auch wurde ein Beschluss zur Verlängerung der Laufzeit der verbliebenden Atomkraftwerke gefasst. Diese werden nun bis Mitte April 2023 weiterlaufen und einen Teil zur Netzstabilität beitragen. Ein Einfluss auf die schleswig-holsteinische Netzinfrastruktur und Versorgungssicherheit ist nicht gegeben.