Die Landesregierung hat sich dazu entschieden ein Darlehensprogramm mit einem Volumen von 500 Mio. Euro zu beschließen. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen Unternehmen unterstützt werden, welche aufgrund von gestiegenen Energiepreisen auf finanzielle Hilfen, vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung, angewiesen sind.
Die von der Kommission Gas und Wärme vorgeschlagenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, welche Kernelemente des Abwehrschirms der Bundesregierung sind, sollen ebenfalls für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für die Industrie gelten.
Nähere Informationen zu den Energiepreisbremsen
Der Bund ist mit der Wirtschaft im Austausch und arbeitet an einer weiteren Unterstützung für Klein- und Mittelständler.
Auch das Land Schleswig-Holstein arbeitet an weiteren Unterstützungsmaßnahmen für KMU. U. a. ist ein Härtefallfonds für KMU in Erarbeitung, für den der Bund grundsätzlich 1 Milliarde Euro bereitstellen will.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ab sofort Energie-Härtefallhilfen beantragen. Aktuell stehen insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen solche Firmen unterstützt werden, die seit vergangenem Jahr besonders stark unter den gestiegenen Energiekosten leiden.
Die genauen Einzelheiten sowie das digitale Antragsformular finden Sie hier:
https://www.ib-sh.de/produkt/energie-haertefallhilfe-kmu