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Thema : Versorgungssicherheit

Versorgungssicherheit

Letzte Aktualisierung: 25.11.2022

Mit Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 ist die Energieversorgung Europas verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt.

Trotz der aktuell angespannten Versorgungssituation, wird die Energieversorgung in Deutschland zurzeit als stabil bewertet.

Dennoch dürften sich aus dem Bereich Versorgungssicherheit eine Vielzahl an Fragen ergeben, die einer Beantwortung bzw. Einschätzung von Seiten des Landes Schleswig-Holstein bedürfen.

In unseren FAQ finden Sie zentrale Fragen und Antworten aus dem Bereich der Versorgungssicherheit sowie Verlinkungen zu weiterführenden Informationen.

Fragen und Antworten aus dem Bereich der Versorgungssicherheit

Wie ist die aktuelle Versorgungslage in Deutschland?

Die derzeitige Gasversorgung ist stabil und die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet. – Seit dem vollständigen Lieferstopp von russischem Pipelinegas wird aktuell im Wesentlichen Gas aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien bezogen. Nähere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite der Bundesnetzagentur, welche tägliche Updates erfährt:

Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung

Welche Bedeutung hat die derzeitige Alarmstufe?

Die Alarmstufe ist die zweite Stufe des Notfallplan Gas und gibt der Bundesregierung unter anderem die Möglichkeit, Gasversorgungsunternehmen zu unterstützen. Dies kann beispielsweise bedeuten, die Zahlungsfähigkeit der Gasversorger bei stark ansteigenden Gaspreisen zu stützen. Auch sind weiterhin marktbasierte Maßnahmen nach der Frühwarnstufe seitens der Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber möglich, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: faq-liste-notfallplan-gas.pdf (bmwk.de)

Wann könnte es zu einer Ausrufung der dritten Stufe des Notfallplans Gas kommen?

Sollten die Maßnahmen der Alarmstufe nicht ausreichend sein und eine dauerhafte Verschlechterung der Gasversorgungslage in Deutschland eintreten, kann die Bundesregierung die dritte Stufe des dreistufigen Notfallplans Gas (auch Notfallstufe genannt) ausrufen.

Was bedeutet eine solche Ausrufung der Notfallstufe?

Es würde in diesem Fall zu einer hoheitlichen Lastverteilung kommen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) würde dann die Funktion des Bundeslastverteilers für das gesamte Bundesgebiet übernehmen. Konkret bedeutet dies, dass ihr in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gasmengen in Deutschland obliegt.

Wer ist von dieser Rationierung von Gasmengen durch den Bundeslastverteiler betroffen?

Grundsätzlich kann die Rationierung alle Verbraucherinnen und Verbraucher treffen. Bestimmte Verbrauchergruppen sind aber gesetzlich besonders geschützt und demnach vorrangig mit Gas zu versorgen – hierzu zählen u.a. private Haushalte und soziale Einrichtungen. Es ist gesetzlich in § 53a EnWG definiert, wer zu den geschützten Kunden zählt (u.a. Haushaltskunden und Kunden, die grundlegende soziale Dienste erbringen).

Die Anweisungen zur Reduzierung des Gasverbrauches müssen so ausgestaltet werden, dass die sozialen, ökologischen und ökonomischen Schäden für Deutschland möglichst gering bleiben. Insbesondere ist der lebenswichtige Bedarf an Gas sicherzustellen.

Sowohl nicht geschützte als auch geschützte Kunden können einen lebenswichtigen Bedarf an Gas haben. Im Fall einer Gasmangellage dienen die Anweisungen zur Reduktion dazu, den lebenswichtigen Bedarf an Gas in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Gasmengen zu sichern.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur - Hintergrundinformationen

Bundesnetzagentur - FAQ

Haben die Bundesländer Einfluss darauf, wer zu den geschützten Kunden zählt?

Die Länder haben keinerlei Einfluss darauf, welche Gruppen zu den geschützten Kunden zählen. Nur der Bundesgesetzgeber kann am § 53a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die geschützten Kunden definiert, entsprechende Änderungen vornehmen.

Gibt es eine bestimmte Reihenfolge, welche Verbraucher zuerst rationiert werden?

Es besteht keine feste Reihenfolge, welche konkreten Verbraucher zuerst rationiert werden. Die von der BNetzA im Falle einer Gasmangellage zu treffenden Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen. Sie hängen von verschiedenen Parametern ab. Dazu zählen beispielsweise die Gasspeicherfüllstände, Witterungsbedingungen oder auch die jeweilige Situation im Gasnetz. Bei Abschaltentscheidungen muss die BNetzA auch jeweils die Belange und Bedürfnisse der betroffenen größeren Gaskunden in ihren Produktionssektoren im Blick behalten. Zu diesem Zweck hat die BNetzA im Frühjahr Daten bei großen Gasverbrauchern und Gasnetzbetreibern erhoben und mithilfe dieser Daten die Sicherheitsplattform Gas errichtet, sodass die Folgen einer kurzfristigen Einstellung oder Rationierung der Gasversorgung bei den betroffenen Unternehmen und in den jeweiligen Gasnetzen besser eingeschätzt und abgewogen werden können.

Nähere Informationen zur Sicherheitsplattform Gas können Sie der nachfolgenden Seite der Bundesnetzagentur entnehmen:

Bundesnetzagentur - Infoveranstaltung zur Sicherheitsplattform Gas

Welche Rolle haben die Länder im Falle einer Gasmangellage?

Die Bundesländer unterstützen die BNetzA bei Bedarf durch die Bereitstellung von Informationen. Die Bundesländer werden außerdem die BNetzA dahingehend unterstützen, dass die von den hoheitlichen Verfügungen betroffenen Unternehmen die Anordnungen der BNetzA einhalten. Die Bundesländer haben keinerlei Kompetenzen hinsichtlich der Verteilung und Rationierung von Energiemengen.

Welche Maßnahmen wurden u.a. getroffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen?

Um eine Alternative zu russischem Gas zu schaffen, wurden von Seiten des Bundes mehrere FSRUs Units (Floating Storage and Regasification Units) gechartert, welche der Anlandung von LNG (Liquified natural gas) dienen.

Weiter sind im novellierten Energiesicherungsgesetz (EnSiG) diverse befristete Maßnahmen enthalten, die eine verlängerte Laufzeit von Kohlekraftwerken vorsehen. Diese sollen Vorräte anschaffen und ihr Kraftwerk betriebsbereit halten. Damit können diese "Reservekraftwerke" schnell Energie ins Netz einspeisen, sollte dies im Verlauf des Winters notwendig sein. So erhöht sich die Flexibilität der Stromversorgung.

Weiter ist ein Vorbehalt im novellierten EnSiG enthalten, der es nach einem Beschluss der Bundesregierung möglich macht, die Stromerzeugung durch den Energieträger Gas vorübergehend auszusetzen und stattdessen für Wärmeerzeugung einzusetzen.

Darüber hinaus genehmigt die Landesregierung, sofern es möglich ist, Anträge der Industrie zum sogenannten „Fuel Switch“ und ermöglicht den Antragstellern somit, einen Brennstoffwechsel von Erdgas auf andere Energieträger durchzuführen.

Auch wurde ein Beschluss zur Verlängerung der Laufzeit der verbliebenden Atomkraftwerke gefasst. Diese werden nun bis Mitte April 2023 weiterlaufen und einen Teil zur Netzstabilität beitragen. Ein Einfluss auf die schleswig-holsteinische Netzinfrastruktur und Versorgungssicherheit ist nicht gegeben.

Welche Bedeutung kommen den Gasspeichern zu?

Die Gasspeicher wurden bis zum Gesamtfüllstand von 100 % befüllt, um im Winter für eine ausreichende und stabile Gasversorgung zu sorgen. Den tagesaktuellen Stand der Gesamtspeicherbefüllung können Sie der nachfolgenden Seite der BNetzA entnehmen:

Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung

Entgegen den Befürchtungen wurde - auch nach der vollständigen Aussetzung russischer Gaslieferungen - weiterhin in die deutschen Gasspeicher eingespeichert.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen europäischen Gasspeicherbefüllungen können Sie der nachfolgenden Internetseite entnehmen:

Gasinfrastruktur Europa - AGSI+ (gie.eu)

Wie wird in Deutschland die kritische Energie- bzw. Gasinfrastruktur geschützt?

Die Gasspeicher befinden sich ca. 1000 m tief in der Erde und sind nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern nicht Sabotage-gefährdet.

Weiter fordert das BMI von den Betreibern eigene Schutzmaßnahmen und Investitionen für einen mehrfachen Strukturausbau und mehr Backup-Systeme.

Das BMI kündigte an, mehr Polizei auf See einzusetzen, um die weiteren Gaspipelines präventiv vor Anschlägen zu schützen.

Auf Bundesebene haben die Arbeiten für ein Dachgesetz zum Schutz von kritischer Infrastruktur begonnen (KRITIS-Dachgesetz), das auch die Länder betreffen wird. Bis Ende 2022 will das BMI Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz in das Bundeskabinett einbringen. Mit dem Dachgesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Außerdem wird mit dem Gesetz die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedete EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umgesetzt. Der deutsche Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen wird somit in ein europäisches Gesamtsystem eingebettet sein. Wenn es in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Störung bei kritischen Infrastrukturen mit möglicher Auswirkung auch auf Deutschland gibt, werden die Länder dies künftig in einem geordneten Verfahren erfahren. Damit wird die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gestärkt. Zur Erarbeitung des KRITIS-Dachgesetzes wird das BMI die anderen Bundesressorts, die Länder und die Wirtschaft einbinden.

Wie haben sich die Gaspreise entwickelt?

Nachdem es 2020 pandemiebedingt einen großen Angebotsüberhang gegeben hat, verkehrte sich die Marktsituation bei Gas aufgrund gestörter Lieferketten bereits vor dem Ausbruch des Ukraine-Krieges. Somit war schon zuvor eine gewisse Preissteigerung erkennbar. Der Ausbruch des Krieges und die Ungewissheit der Energieversorgung durch Minderungen der Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 sorgte auf den europäischen Energiemärkten für starke Verunsicherung und Spekulation. Lieferanten, welche eigentlich russisches Gas bezogen, mussten nun auf die Spotmärkte zur Beschaffung von Energie ausweichen.

Nachdem die Gaspreise über den Sommer weiter stiegen und Ende August 2022 Höchststände erreichten, ist nunmehr eine Trendumkehr zu beobachten. Die Preise sind zwar weiterhin höher als in den Vorjahren, jedoch auch deutlich unter den Höchstständen. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesnetzagentur - Aktuelles

Was und wieviel müssen wir einsparen?

In dieser aktuellen Situation bedarf es nicht nur einer Einsparung von Gasmengen, sondern eines grundsätzlich sparsamen Umgangs mit Energie. So sollte sinnvollerweise neben Gas auch Fernwärme, Strom und Warmwasser eingespart werden, damit wir letztlich gut über den Winter kommen und eine Gasmangellage vermeiden. Derzeit geht die BNetzA davon aus, dass es einen Rückgang des Verbrauchs um mindestens 20 Prozent braucht, um eine solche Gasmangellage zu vermeiden. Die privaten Haushalte und kleineren Gewerbebetriebe sind in Deutschland für rund 40 Prozent des Gasverbrauchs verantwortlich. Vorwiegend wird Gas zum Heizen verwendet. Im Hinblick auf die aktuell sinkenden Temperaturen wird ein höherer Gasverbrauch erwartet, daher ist insbesondere jetzt eine Senkung des Gasverbrauches erforderlich. Es kommt daher aktuell auf jeden Einzelnen an – insbesondere bei den privaten Haushalten und kleineren Gewerbebetrieben besteht noch Einsparpotential, welches noch nicht gänzlich ausgeschöpft ist.

Die Industriebetriebe benötigen rund 60 Prozent des Gases. Hier sind bereits große Einsparungen erkennbar - so sanken die Verbräuche seit Anfang des Jahres 2022 um mehr als 20% zum Vorjahr.

Aufgrund der Presseberichte über den Anstieg der Verkäufe von mobilen Heizgeräten (Heizlüfter, Radiatoren, o.Ä.) und Anlagen zur strombasierten Warmwasserbereitung (Boiler, Durchlauferhitzer, o.Ä.) möchte das Land Schleswig-Holstein ergänzend dazu aufrufen, im Herbst und Winter nicht auf diese Arten der strombetriebenen Wärmerzeugung umzusteigen, die keine Alternative zur direkten fossilen primärenergetischen Wärmebereitstellung darstellt und sogar zu einem Gasmehrverbrauch führt, da der zusätzliche Bedarf in Gaskraftwerken produziert werden muss. Zum einen ist die Wärme direkt aus elektrischer Energie prinzipiell auch in einer Gasmangellage teurer als die konventionelle Wärmebereitstellung, weil die Gaskraftwerke mit ihrer Stromerzeugung den Strompreis bestimmen. Zum anderen führt eine massiv erhöhte Stromnachfrage zu Engpässen bei der Stromversorgung und kann die Stromnetze überlasten. Sinnvoll ist und bleibt die Prüfung des Umstiegs auf Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden.

Wie kann ich persönlich Energien einsparen und wo kann ich mich über das Thema "Energiesparen" informieren?

Jeder Einzelne ist aktuell gefordert und aufgerufen, solidarisch zu handeln und sparsam mit den verfügbaren Energien umzugehen. Es gibt viele einfache Möglichkeiten zum Energiesparen:

  • Umrüstung auf LED-Lampen
  • Bei Neuanschaffung von Haushaltsgeräten auf die Effizienzklasse achten
  • Absenkung der Heiztemperatur (bereits ein Grad weniger spart bis zu sechs Prozent Energie)

Weitere Energiespartipps sind auf folgenden Seiten zu finden:

BMWK - Energiespartipps (energiewechsel.de)

Strom sparen im Haushalt: Einfache Tipps | Verbraucherzentrale.de

BMWK - Energiesparen im Haushalt: Die besten Tipps für den Alltag (energiewechsel.de)

Tipps zum Energiesparen im Alltag (bundesregierung.de)

Energiesparen | Umweltbundesamt

Energie | Verbraucherzentrale.de

Wie sind die 19 Grad Celsius in Büroräumen zu verstehen?

Bis einschließlich 28.02.2023 gilt:

  • Büros in öffentlichen Gebäuden dürfen nur noch bis auf 19 °C geheizt werden.
  • Für Büros in anderen Arbeitsstätten wurde die zulässige Minimaltemperatur von 20 °C auf 19 °C abgesenkt.
  • Bei einer Raumtemperatur von lediglich 19 °C sollten Arbeitgeber alternative Maßnahmen ergreifen, um den Beschäftigten ein gesundes Arbeiten zu ermöglichen.

Was tut die Landesregierung, um Energie zu sparen?

Das Finanzministerium hat einen mehrstufigen Maßnahmenplan zum Energiesparen in den Landesliegenschaften erarbeitet. Die Maßnahmen betreffen die rund 450 Liegenschaften im sogenannten "Zentralen Grundvermögen zur Behördenunterbringung des Landes". Dazu gehören beispielsweise die Ministerien, Finanzämter, Amtsgerichte oder Polizeistationen. Nicht darunter fallen unter anderem Hochschulen, Schulen und Justizvollzugsanstalten. Zu den Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung zählen u.a. das Ausschalten von Beleuchtungen und Fassadenanstrahlungen, soweit keine Sicherheitsbelange entgegenstehen, die Reduktion des Warmwasserverbrauchs sowie die flächenreduzierte Raumnutzung z.B. durch die Einrichtung von Co-Working Spaces.

Welche Entlastungsmaßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen?

Die Bundesregierung gibt eine Übersicht über die umgesetzten Entlastungsmaßnahmen

Entlastungspakete der Bundesregierung

Im Folgenden werden zentrale Maßnahmen dargestellt:

Anfang November 2022 hat die Bundesregierung einen umfassenden Schutzschirm zur Abfederung der Folgen der besonders stark gestiegenen Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen beschlossen. Zentraler Bestand des Schutzschirm-Pakets sind Entlastungen in Form von Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Damit werden die von der Kommission Gas und Wärme am 31.10.2022 vorgelegten Vorschläge für die Ausgestaltung von Preisbremsen bei Gas und Fernwärme umgesetzt.

  • Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden.
  • Anfang 2023 werden Preisbremsen zur Entlastung von Letztverbraucher*innen von leitungsgebundenem Erdgas, Fernwärme und Strom eingeführt. Kleine und mittlere Letztverbraucher sollen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs von Erdgas, Fernwärme und/oder Strom zu einem gedeckelten Preis erhalten.

    Fragen und Antworten Bundeswirtschaftsministeriums zu den Energiepreisbremsen:

    FAQ-Liste zur Strompreisbremse

    FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse

Mit einem dritten Entlastungspaket über 65 Milliarden Euro hat die Bundesregierung Anfang September 2022 weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. Für einen Überblick siehe Bundesfinanzministerium - Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe

  • Im dritten Entlastungspaket wurde u.a. geregelt, dass Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollständig abzusetzen sind. Weiter wurden die Sparer-Pauschbeträge angehoben und die Homeoffice-Pauschale entfristet. Studierende sowie Rentnerinnen/Rentner werden ebenfalls Eimalzahlungen erhalten.
  • Ab 2023 sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation von Photovoltaikanlagen abgebaut werden.
  • Als steuerliche Erleichterung wurde der Grundfreibetrag der Einkommensteuer angehoben und die Steuersätze an die kalte Progression angepasst.

Die Mehrwertsteuer auf leitungsgebundene Versorgungen mit Erdgas und Fernwärme wurde vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 von 19 % auf 7 % abgesenkt.

Die Bundesregierung hat bereits im Frühjahr 2022 zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Hierin enthalten waren unter anderem ein Tankrabatt, das 9 €-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr und eine Einmalzahlung von 300 € für jeden einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. An Empfänger von Sozialleistungen und Kindergeldempfänger wurden ebenfalls Einmalzahlungen geleistet. Weiter wird die EEG-Umlage nun vom Bund getragen, was die Stromkosten für Verbraucher mindert.

Welche Entlastungsmaßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen?

Die Landesregierung Schleswig-Holstein ist sich ihrer Verantwortung in dieser besonderen Lage bewusst und hat im Rahmen des Energie-Spitzengesprächs am 06.09.2022 ein millionenschweres 8-Punkte-Entlastungspaket vorgestellt. Dieses beinhaltet

  1. Ein Förderprogramm für die Sicherstellung und den Ausbau von Energie- sowie Sozialleistungs- und Schuldnerberatungen in Höhe von 10 Millionen Euro, wodurch Bürgerinnen und Bürgern dabei geholfen werden sollen, nicht in finanzielle Nöte wie Schuldenfallen zu geraten,
  2. Eine Aufstockung des geplanten Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger von 50 auf 75 Millionen Euro, damit weiter klimafreundliche Technologien ausgebaut werden können,
  3. Ein Förderprogramm für kommunale Klimaschutz-/ Investitionen in die Wärmewende mit einem Umfang von 75 Millionen Euro seitens der Landesregierung, sofern sich die Kommunen mit ebenfalls 75 Millionen Euro beteiligen,
  4. Eine Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung der Wirtschaft mit einem Volumen von 45 Millionen Euro, um den Ausbau von besonders geeigneten Projekten zur Reduzierung von der Nutzung fossiler Rohstoffe zu fördern,
  5. Einen Härtefallfonds für Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 20 Millionen Euro, damit gestiegene Energiepreise für Betroffene keinen Ausschluss von sozialer Teilhabe und frühkindlicher Bildung bedeutet,
  6. Einen Härtefallfonds für Vereine und Verbände, insbesondere Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Minderheiten und Soziales wie auch Frauenfacheinrichtungen, mit ebenfalls 20 Millionen Euro, damit weiterhin Angebote aufrechterhalten werden können,
    Die Landesregierung stellt mit dem "Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise" 5 Millionen Euro bereit, um die Folgen der Energiekrise für bedürftige Bürgerinnen und Bürger und deren Familien abzumildern. Die antragsberechtigten Kreise und kreisfreien Städte können regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen fördern, um Bürgerinnen und Bürger in Zeiten gestiegener Energiepreise zu entlasten. Der Härtefallfonds ermöglicht vielfältige Unterstützungsangebote auf regionaler Ebene und stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Energiepreise am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.
  7. Ein Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schule und Hochschulen im Rahmen der Regelsysteme, welches einen Umfang von 15 Millionen Euro hat,
  8. Ein Darlehensprogramm des Landes für Unternehmen, KMU und soziale Unternehmen, sowie Stadtwerke in Höhe von 500 Millionen Euro zur Stützung von Unternehmen, welche durch gestiegene Preise in finanzielle Probleme geraten, vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung.

 Für nähere Informationen wird auf nachfolgende Internetadressen verwiesen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/_startseite/Artikel2022_2/III/220906_mp_energiegipfel_mat/umsetzungsstand_8punkte_programm.html

schleswig-holstein.de - Der Ministerpräsident - Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten - 8-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung

schleswig-holstein.de - Der Ministerpräsident - Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten - Energie-Spitzengespräch: Landesregierung, Wirtschaft und breites Bündnis  aus ganz Schleswig-Holstein verständigen sich auf Maßnahmenpaket

schleswig-holstein.de - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Land entlastet Eltern und senkt KiTa-Beiträge

schleswig-holstein.de - Presse - Landesregierung spannt 250 Millionen Schutzschirm für Stadtwerke

Welche Entlastungsmaßnahmen sind für einkommensschwache Haushalte ergriffen worden?

Zu den Maßnahmen im ersten und zweiten Entlastungspaket siehe oben. In diesen Paketen waren diverse Maßnahmen enthalten, die auch oder ausschließlich einkommensschwache Haushalte entlasten.

Die Bundesregierung hat das dritte Entlastungspaket beschlossen. Damit wird der Personenkreis mit Anspruch auf Wohngeld erweitert. Zudem soll es einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger geben. Dieser beträgt 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 540 Euro für zwei Personen. Dazu soll es noch 100 Euro für jede weitere Person geben. Zudem hat das Land beschlossen, einen Härtefallfonds in Höhe von 20 Mio. Euro zu schaffen, damit die hohen Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger keinen Ausschluss aus sozialer Teilhabe bedeuten.

Nähere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite des Bundesfinanzministeriums:

Bundesfinanzministerium - Schnelle und spürbare Entlastungen in Milliardenhöhe

Wir entlasten Deutschland | Bundesregierung

Habe ich einen Anspruch auf Sozialleistungen – an wen muss ich mich wann wenden?

Rentner und voll Erwerbsgeminderte sowie weitere Personen, die im Bezug von Leistungen des SGB XII sind, haben grundsätzlich einen Übernahmeanspruch von angemessenen Heizkosten. Dies gilt auch für Personen, wenn sie bisher keine Leistungen vom Sozialamt beziehen und eine Nachzahlung nicht durch eigenes Einkommen decken können. Wichtig ist, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit einer Nachzahlung gestellt wird.
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Heizung kommt es nicht auf den Betrag der Heizkosten an sich an, sondern vielmehr auf den jeweiligen Verbrauch; dieser Verbrauch muss angemessen sein.

Mit dem Zuständigkeitsfinder lassen sich viele Informationen unter anderem zu Sozialleistungen, Ansprüche auf Sozialleistungen und Ansprechpartnern finden. Des Weiteren ist auf der Seite ein Filter für den jeweiligen Wohnort zu finden: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein - Sozialleistungen

Welche Leistungen gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und die Industrie?

Die Landesregierung hat sich dazu entschieden ein Darlehensprogramm mit einem Volumen von 500 Mio. Euro zu beschließen. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen Unternehmen unterstützt werden, welche aufgrund von gestiegenen Energiepreisen auf finanzielle Hilfen, vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung, angewiesen sind.

Die von der Kommission Gas und Wärme vorgeschlagenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, welche Kernelemente des Abwehrschirms der Bundesregierung sind, sollen ebenfalls für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für die Industrie gelten. 
Nähere Informationen zu den Energiepreisbremsen

Der Bund ist mit der Wirtschaft im Austausch und arbeitet an einer weiteren Unterstützung für Klein- und Mittelständler.

Auch das Land Schleswig-Holstein arbeitet an weiteren Unterstützungsmaßnahmen für KMU. U. a. ist ein Härtefallfonds für KMU in Erarbeitung, für den der Bund grundsätzlich 1 Milliarde Euro bereitstellen will.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ab sofort Energie-Härtefallhilfen beantragen. Aktuell stehen insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen solche Firmen unterstützt werden, die seit vergangenem Jahr besonders stark unter den gestiegenen Energiekosten leiden.

Die genauen Einzelheiten sowie das digitale Antragsformular finden Sie hier:

https://www.ib-sh.de/produkt/energie-haertefallhilfe-kmu

Weiterführende Informationen


Letzte Aktualisierung: 13.01.2023

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