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Thema : Auswärtige Angelegenheiten

Konsulate mit Zuständigkeit für Schleswig-Holstein

Für Schleswig-Holstein ist eine Vielzahl an Konsularischen Vertretungen zuständig. Sie vertreten die Interessen des Entsendestaates sowie seiner Bürgerinnen und Bürger und fördern die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern. Darüber hinaus setzen sie sich aktiv für die Stärkung der wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit ein und tragen dazu bei, die bilateralen Verbindungen auszubauen.

Letzte Aktualisierung: 06.08.2025

General- und Honorarkonsuln

Eine Generalkonsulin / ein Generalkonsul leitet ein Generalkonsulat und nimmt diese Funktion hauptamtlich wahr. Grundsätzlich sind Generalkonsuln Angehörige des Entsendestaates. Honorarkonsulinnen bzw. Honorarkonsuln leiten wiederum ein Honorarkonsulat ehrenamtlich und sind auch häufig deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger.

Konsularbezirk

Einer konsularischen Vertretung wird für die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben ein Gebiet zugeteilt, welches als Konsularbezirk bezeichnet wird.

Konsularkorps

Alle General- und Honorarkonsuln einer Region werden in einem Konsularkorps zusammengefasst. 2005 wurde das Konsularkorps Schleswig-Holstein gegründet und besteht aus allen General- und Honorarkonsulaten, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.

Darüber hinaus gibt es weitere General- und Honorarkonsuln, deren Sitz außerhalb Schleswig-Holsteins liegt, die aber dennoch Schleswig-Holstein als ihren Konsularbezirk zugeordnet haben.

Doyen

Ein Doyen ist Mitglied des konsularischen Korps und dessen Sprecher. In Schleswig-Holstein wird der Doyen vom Konsularkorps gewählt. Seit dem 1. Juli 2024 ist Bernd Jorkisch, Honorarkonsul der Republik Finnland, Doyen des schleswig-holsteinischen Konsularkorps.

Ministerpräsident Günther, Bernd Jorkisch und Pawel Jaworski stehen für eine Gruppenbild zusammen.
Ministerpräsident Daniel Günther und die Doyens der Konsularischen Korps Hamburg und Schleswig-Holstein, der polnische Generalkonsul Pawel Tomasz Jaworski (r.) und der Honorarkonsul Finnlands, Bernd Jorkisch, beim Neujahrsempfang 2025 auf Schloss Reinbek.

Veranstaltungen

Seit dem Jahr 2000 finden auf Einladung der Ministerpräsidenten in einem zweijährigen Rhythmus Informationsreisen für das Konsularische Korps statt. Ziel ist, den für Schleswig-Holstein zuständigen General- und Honorarkonsuln – insbesondere den neu akkreditieren Konsuln – Schleswig-Holstein vorzustellen.

Hinweis

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die konsularischen Vertretungen, die für Schleswig-Holstein zuständig sind. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch kann es vorkommen, dass sich beispielsweise Kontaktinformationen ändern, ohne dass die Staatskanzlei darüber informiert wird. Daher kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen werden.

Kontakt

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

Alphabetische Übersicht des Konsularischen Korps Schleswig-Holstein

Alphabetische Übersicht des Konsularischen Korps Schleswig-Holstein

Für Schleswig-Holstein zuständige Berufs- und Honorarkonsuln mit Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein

Für Schleswig-Holstein zuständige Berufs- und Honorarkonsuln mit Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein

Hellenische Republik

Generalkonsul der Hellenischen Republik
Herr Ioannis Vikelidis
Neue ABC-Straße 10, II
20354 Hamburg

Amtsbezirk / Konsularbezirk

Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen

Kontakt

Kontakt

Generalkonsul der Hellenischen Republik

Neue ABC-Straße 10, 20354 Hamburg

Die Mobiltelefonnummer dient ausschließlich als Kontaktmöglichkeit für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten.

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