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Thema : Landesaktionsplan gegen Rassismus

Antidiskriminierungsstelle des Landes

Letzte Aktualisierung: 05.10.2022

Maßnahme 5
Einrichtung einer niedrigschwelligen BeschwerdestelleStatus

Die Landesregierung empfiehlt die Einrichtung einer niedrigschwelligen Beschwerdestelle. Über den gesetzlichen Auftrag und die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle hinaus soll die Beschwerdestelle die Lücke zu rassistischen Diskriminierungen außerhalb des AGG schließen, zum Beispiel im Hinblick auf Diskriminierungen im öffentlichen, universitären, nachbarschaftlichen, schulischen oder behördlichen Bereich.

Eine Vernetzung mit bestehenden Antidiskriminierungs-Kontaktstellen (z. B. in den Kommunen, Beratungsnetzwerke) wird als wichtig angesehen.

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Maßnahme 6
Sensibilisierung der vorhandenen Ansprechstellen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für den Themenbereich RassismusStatus

Als verwaltungsinterne Maßnahme sollen die vorhandenen AGG-Ansprechpersonen in den einzelnen Ressorts neben den anderen Diskriminierungsformen verstärkt für Rassismuskritik sensibilisiert werden.

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