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Thema : Landesaktionsplan gegen Rassismus

Neue Maßnahmen

Neue Maßnahmen

Die Landesregierung will 31 neue Maßnahmen in gemeinsamer oder unterschiedlicher Zuständigkeit umsetzen.

Zuständig: Alle Ministerien

Zuständig: Alle Ministerien

Zuständig: alle Ministerien

Maßnahme 1
Zukünftige Ersetzung des "Rasse"-Begriffs in Landesgesetzen und -verordnungen sowie im Sprachgebrauch der LandesregierungStatus

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird den "Rasse"-Begriff zukünftig nicht mehr verwenden und ihn durch eine geeignete Formulierung ersetzen. Dies bezieht sich auf alle einschlägigen Landesgesetze und -verordnungen sowie den internen Sprachgebrauch. Bei der finalen Entscheidung der Landesregierung über die Neuformulierung wird eine Entscheidung auf Bundesebene zur Streichung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz berücksichtigt.

Die Landesregierung wird im ersten Schritt prüfen, in welchen Landesgesetzen und -verordnungen der Begriff "Rasse" vorkommt.

Status: am Start

Am Start

Maßnahme 2
Prüfung der Möglichkeiten einer längerfristigen Projektfinanzierung in der AntirassismusarbeitStatus

Die jeweils Zuständigen für die Projektförderung im Bereich der Antirassismusarbeit prüfen, inwieweit sich einjährige Förderzyklen verlängern lassen oder gegebenenfalls die Mittel der längerfristigen Förderung ausgeweitet werden können.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 3
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der in der Antirassismusarbeit tätigen ProjekteStatus

Im Zuge der Veröffentlichung des Landesaktionsplans wird es eine begleitende Pressearbeit geben. Der Landesaktionsplan fasst viele Maßnahmen zusammen, deren Sichtbarkeit durch die Veröffentlichung unterstützt wird. Zudem wird innerhalb der Landesverwaltung über das Intranet zu Antirassismusmaßnahmen informiert. Extern erfolgt die Information jeweils über bestehende Verteiler und Newsletter.

Dies gilt für die Veröffentlichung des Landesaktionsplans und für zukünftige Aktivitäten und Projekte im Bereich der Antirassismusarbeit, um die Öffentlichkeitsarbeit der Projektträger bestmöglich zu unterstützen.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 7
Verstärkte Nutzung der Austauschformate mit der Zivilgesellschaft und öffentlicher Veranstaltungen zum Thema RassismusStatus

Die Landesregierung erkennt die Notwendigkeit, Räume für Rassismuserfahrene zum Austausch und gegenseitiger Stärkung zu schaffen. Hierfür sollen bestehende Austauschformate, Netzwerktreffen und ähnliche Strukturen verstärkt genutzt werden.

Die Landesregierung strebt an, bei der Ansprache zu entsprechenden Veranstaltungen auf eine breite Beteiligung von Betroffenen und Migrant:innenorganisationen zu achten.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Antidiskriminierungsstelle des Landes

Antidiskriminierungsstelle des Landes

Antidiskriminierungsstelle des Landes

Maßnahme 5
Einrichtung einer niedrigschwelligen BeschwerdestelleStatus

Die Landesregierung empfiehlt die Einrichtung einer niedrigschwelligen Beschwerdestelle. Über den gesetzlichen Auftrag und die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle hinaus soll die Beschwerdestelle die Lücke zu rassistischen Diskriminierungen außerhalb des AGG schließen, zum Beispiel im Hinblick auf Diskriminierungen im öffentlichen, universitären, nachbarschaftlichen, schulischen oder behördlichen Bereich.

Eine Vernetzung mit bestehenden Antidiskriminierungs-Kontaktstellen (z. B. in den Kommunen, Beratungsnetzwerke) wird als wichtig angesehen.

Status: am Start

Am Start

Maßnahme 6
Sensibilisierung der vorhandenen Ansprechstellen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für den Themenbereich RassismusStatus

Als verwaltungsinterne Maßnahme sollen die vorhandenen AGG-Ansprechpersonen in den einzelnen Ressorts neben den anderen Diskriminierungsformen verstärkt für Rassismuskritik sensibilisiert werden.

Status: am Start

Am Start

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Maßnahme 4
Aufgriff des Themas Gesundheit und RassismusStatus

Das Thema Gesundheit und Rassismus wird zu gegebener Zeit von der zuständigen Abteilung im Ministerium für Justiz und Gesundheit (neue Federführung) unter Einbindung geeigneter Akteure aufgegriffen und eventuell bestehender Handlungsbedarf wird geprüft.

Status: am Start

Am Start

Maßnahme 8
Einrichtung einer Zentralstelle "Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet"Status

Um der zunehmenden Bedeutung von „Hate Speech“ im Internet und den steigenden Verfahrenszahlen in diesem Phänomenbereich Rechnung zu tragen, befindet sich bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein eine Zentralstelle „Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet“ im Aufbau.

Status: am Ziel

Am Ziel

Staatskanzlei

Staatskanzlei

Staatskanzlei

Maßnahme 9

Ergänzung bestehender Fortbildungsformate um die Themen Diversität und Rassismus

Status

Diversität und Rassismuskritik werden in bestehende Fortbildungsformate für die Mitarbeitenden der Landesverwaltung verstärkt integriert.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 10
Erstellung eines Leitfadens zu diskriminierungsfreier bzw. rassismuskritischer Sprache für die LandesverwaltungStatus

Die Landesregierung Schleswig-Holstein strebt eine rassismusfreie Sprache an. Rassismuskritische Aspekte werden in einem Leitfaden für diskriminierungsfreie Sprache und bildliche Darstellung zusammengeführt.

Der Leitfaden soll für eine rassismuskritische Sprache innerhalb der Landesregierung sensibilisieren und zur Orientierung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dienen (Publikationen, Reden, Grußworte u.a.).

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 11
Rassismuskritische Schulung der Beobachtungs­beurteilenden des AssessmentcentersStatus

Alle Bewerbungen für eine Ausbildung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein laufen standardmäßig über ein Online-Verfahren, in dem ausschließlich vorab definierte Kriterien wie Abschlussnoten, Zeugnisse usw. erfasst werden. Auf dieser Basis wird automatisiert die Freischaltung für den Online-Test geregelt, der den Zugang zum Assessment Center regelt. Erst von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um ein personalisiertes Auswahlverfahren. Alle an diesem Verfahren sowie an weiteren Auswahlverfahren Beteiligten sollen rassismuskritisch geschult werden.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 12
Verstärkte Verwendung von Botschafter:innen und Vorbildern in der NachwuchsgewinnungStatus

In Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung werden verstärkt Botschafter:innen und Vorbilder einbezogen, die sich an der gesellschaftlichen Diversität orientieren. Mit der Aufnahme von solchen Botschafter:innen und Vorbildern sollen die Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung diskriminierungsfrei gestaltet werden und insbesondere gesellschaftliche Gruppierungen einschließen und ansprechen, die mit ihren zusätzlichen Kenntnissen (z. B. Mehrsprachigkeit) und Fähigkeiten (z. B. durch Erfahrungen mit anderen Kulturen) bislang in der Verwaltung nicht adäquat vertreten sind.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Maßnahme 13
Erörterung eines Handlungsbedarfs an Rassismus-Sensibilisierung mit Vertreter:innen der WirtschaftStatus

Auf Basis des Landesaktionsplans will das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus unter anderem mit Vertreter:innen der Wirtschaft die Frage nach Rassismussensibilisierung in Betrieben und Unternehmen und einen möglichen gemeinsamen Handlungsbedarf erörtern.

Status: am Ziel

2022 hat der Mittelstandsbeirat die "Gemeinsame Erklärung zum Landesaktionsplan (LAP) gegen Rassismus" verabschiedet, mit der er die Ziele der Landesregierung unterstützt.

Mehr Informationen zur Gemeinsame Erklärung

Am Ziel

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Maßnahme 14
Novellierung des Landesverwaltungsgesetzes mit Blick auf eine diskriminierungsfreie Identitätsfeststellung (in Kraft getreten am 19.03.2021)Status

Das Landesverwaltungsgesetz (LVwG) erlaubt der Polizei, unter bestimmten Voraussetzungen die Identität von Personen festzustellen, zum Beispiel an bestimmten Orten, bei Kontrollstellen oder auf Autobahnen. Die Auswahl der kontrollierten Personen darf dabei nicht zu einer Diskriminierung führen, etwa aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft. Zum Beispiel darf die Kontrolle nicht wegen phänotypischer Merkmale einer Person erfolgen, sondern muss unabhängig von diesen Merkmalen aus bestimmten Sachgründen erforderlich sein.

Ein zusätzlicher Absatz (2) in § 181 LVwG stellt das klar. Die Vorschrift lautet: "Die Auswahl der von der Identitätsfeststellung betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Identitätsfeststellung gerechtfertigten Grund ist unzulässig."

Status: am Ziel

Am Ziel

Maßnahme 15
Wissenschaftliche Studie zu möglichen extremistischen und rassistischen Einstellungen in der LandespolizeiStatus

Es ist festzustellen, dass seit vielen Jahren der Arbeitsalltag, die psychischen und physischen Belastungen, die Werteeinstellungen, die Arbeitszufriedenheit, die Gewalt gegen Polizeibeamte sowie der Aus- und Fortbildungsbereich innerhalb der Polizei Gegenstand unterschiedlicher wissenschaftlicher Betrachtungen (z. B. durch die Ruhr-Universität Bochum, das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen, die Deutsche Hochschule der Polizei, das Deutsche Institut für Menschenrechte) sind. Diese Erkenntnisse aufgreifend wird die Landespolizei eine Bestandsaufnahme durchführen, die das Werteverständnis und die Grundhaltung betrachtet. Darüber hinaus werden bei der Landespolizei im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie mögliche extremistische und rassistische Einstellungen untersucht sowie präventive Handlungsempfehlungen mit dem Ziel der Stärkung der demokratischen Resilienz unter Berücksichtigung berufsspezifischer Risikofaktoren entwickelt.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 16
Einrichtung einer Ansprechstelle gegen Rassismus bei der LandespolizeiStatus

Die Landespolizei wird eine zentrale Ansprechstelle einrichten, die sowohl den eigenen Dienststellen und den Mitarbeitenden als auch Externen für Fragen zum Thema Rassismus zur Verfügung steht. Die Ansprechstelle adressiert drei Schwerpunkte:

Die Bearbeitung rassismuskritischer Aus- und Fortbildungsaspekte, die Mitwirkung an themenbezogenen Aus- und Fortbildungskonzepten aller Laufbahnen sowie die Erstellung von Handlungsanweisungen für den polizeilichen Einzeldienst zur Erhöhung der Sensibilität und Handlungskompetenz sind wesentliche Inhalte des Aufgabenportfolios.

Hierzu gehört die Analyse von möglicherweise Rassismus begünstigenden Strukturen und Verfahrenswegen, um bestehende Problemfelder und Handlungsbedarfe im Themenfeld Rassismus zu identifizieren und Lösungskonzepte zu entwickeln.

Es wird eine erste Beschwerdestelle bei Angelegenheiten mit Rassismusbezug zur Polizei für polizeiexterne Personen und Institutionen eingerichtet, um Vorfälle unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle an entsprechende Beratungs- und Beschwerdestellen zu verweisen.

Status: am Ziel

Am Ziel

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Maßnahme 17
Sensibilisierung der Lehrkräfte und Schulleitungen für den Umgang und die Pflege des Gewaltmonitorings an den Schulen in Bezug auf rassistische DiskriminierungStatus

Es findet bereits ein flächendeckendes Gewaltmonitoring an Schulen in Schleswig-Holstein statt. Es ist aktuell nicht geplant, die Systematik des bestehenden Gewaltmonitorings grundlegend zu verändern. Jedoch werden die Lehrkräfte zum Umgang damit und zum besseren Erkennen von Rassismus sensibilisiert.

Status: am Ziel

Am Ziel

Maßnahme 18
Bekanntmachung relevanter Programme und Projekte zum Themenbereich Kolonialismus in den SchulenStatus

Kolonialismusrelevante Programme und Projekte sollen in den Schulen bekannt gemacht werden. Sie werden in den an die Schulen adressierten Newsletter aufgenommen und es wird einen Artikel in "Schule aktuell" dazu geben. Die Bekanntmachungen erfolgen anlassbezogen bei Vorliegen entsprechender Angebote oder Termine.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 19
Stärkere Berücksichtigung des Themas Kolonialismus bei der Überarbeitung der Leitfäden zu den FachanforderungenStatus

Bei der nächsten turnusmäßigen Überarbeitung der Leitfäden soll das Thema Kolonialismus verstärkt in den Leitfäden zu den Fachanforderungen behandelt werden.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 20
Konzipierung von Unterrichtseinheiten zum KolonialismusStatus

Die Unterrichtseinheiten an den Schulen in Schleswig-Holstein werden gemeinsam mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) konzipiert. Diese dienen als Beispiele für die Nutzung durch Lehrkräfte für ihre Unterrichtsgestaltung. Hier werden zukünftig Unterrichtseinheiten zum Kolonialismus entwickelt.

Status: am Ziel

Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme 19 wurde eine Beispiel-Unterrichtseinheit zum Thema Kolonialismus im Fach Wirtschaft/Politik konzipiert.

Am Ziel

Maßnahme 21
Ausbau des Angebots zum Thema Kolonialismus in den Lehrkräftefortbildungen beim Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)Status

Das Thema Kolonialismus wird in den Lehrkräftefortbildungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) verstärkt berücksichtigt.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Maßnahme 29
Berücksichtigung von Diversität und dem Themenbereich Rassismus in Lehrmaterialien und der LehrkräfteausbildungStatus

Die Lehr- und Unterrichtsmaterialien des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) werden künftig eine diversitätssensible Gestaltung berücksichtigen.

In der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung (Referendariat) und in der Lehrkräftefortbildung wird der Themenbereich der Extremismusprävention und -intervention dauerhaft fest verankert.

Dabei werden unter anderem auch die Aspekte des Rassismus und der Toleranzförderung sowie der Demokratiebildung als ein Baustein der Extremismus und Rassismusprävention berücksichtigt.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg
Maßnahme 31
Einrichtung des Runden Tisches "jüdisches Leben und gegen Antisemitismus"Status

In Kooperation mit dem Landtag und den jüdischen Gemeinden wird ein Runder Tisch eingerichtet. Dieser soll sowohl öffentlichkeitswirksam als auch im politischen Raum Themen mit Blick auf jüdisches Leben und die Bekämpfung von Antisemitismus aufgreifen und eine geeignete Umsetzung für Schleswig-Holstein anvisieren. Dazu wird es einen themenbezogenen Dialog mit bundes- wie auch landesrelevanten Expert:innen zu den einzelnen Arbeitsfeldern mit gesellschaftlicher Relevanz geben.

Somit wird der Runde Tisch zu einem Dialog zur Sichtbarkeit jüdischen Lebens und zum Kampf gegen Antisemitismus in Schleswig-Holstein beitragen.

Status: am Ziel

Der Runde Tisch wurde unter dem Namen „SHalom&Moin“ eingerichtet und tagt regelmäßig.

Am Ziel


Landespräventionsrat und Landesdemokratiezentrum

Landespräventionsrat und Landesdemokratiezentrum

Landespräventionsrat und Landesdemokratiezentrum

Maßnahme 22
Aufruf zu Abschlussarbeiten zur Auseinandersetzung mit der kolonialen Verantwortung in Schleswig-HolsteinStatus

Das Thema koloniale Verantwortung soll neben den Schulen auch unter den Studierenden des Landes stärker berücksichtigt werden. Auf diese Weise könnte unter anderem auch eine Bestandsaufnahme von bestehenden Initiativen und ein Überblick über koloniale Zusammenhänge umgesetzt werden, die von weiteren Akteuren genutzt werden könnte.

Das Landesdemokratiezentrum/der Landespräventionsrat werden einen Aufruf an die entsprechenden Institutionen und Fachbereiche richten. Dabei werden alle Fach- und Hochschulen in Schleswig-Holstein einbezogen.

Status: am Start

Am Start

Maßnahme 23
Etablierung eines Facharbeitskreises „Kolonialismus“ beim Landesdemokratiezentrum / LandespräventionsratStatus

Mit Veröffentlichung des Landesaktionsplans gegen Rassismus wird ein Facharbeitskreis (FAK) beim Landesdemokratiezentrum eingerichtet, der beispielsweise eine Bestandsaufnahme derjenigen Maßnahmen zum Ziel hat, die sich mit dem Themenkomplex Kolonialismus auseinandersetzen. Die Facharbeitskreise beim Landesdemokratiezentrum sind dynamisch, was den Themenzuschnitt und den Turnus angeht. Sie können zu jeder Zeit nach Bedarf gebildet, erweitert und aufgelöst werden.

Gemeinsam mit den verschiedensten Akteur:innen, Vereinen und Initiativen kann die Zielstellung des FAK weiterentwickelt werden.

Status: am Start

Am Start

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Maßnahme 24
Berücksichtigung von Rassismuskritik / Rassismusprävention in der nächsten Überarbeitung der Bildungsleitlinien der Kitas und den dazugehörigen MaterialienStatus

Die Themen Antirassismus und Diversitätsorientierung werden in den Bildungsleitlinien bisher nicht explizit berücksichtigt. In der nächsten Überarbeitung dieser Leitlinien (2021 / 2022) sollen das Thema Rassismuskritik und Rassismusprävention und entsprechende Beispiele aufgegriffen werden.

Status: am Start

Am Start

Maßnahme 25
Sensibilisierung in Kita-TrägerworkshopsStatus

Mit dem Ziel, die Träger verstärkt für das Thema Rassismusprävention zu sensibilisieren und gegebenenfalls gemeinsamen Handlungsbedarf und konkrete Maßnahmen zu identifizieren, soll Rassismusprävention im Rahmen von Trägerworkshops thematisiert werden. Dabei sollen ausreichend Zeit und externer Input von Expert:innen eingeplant werden.

Status: am Start

Am Start

Maßnahme 26
Bereitstellung einer spezifischen trägerübergreifenden Fortbildung für die Fachberatungen der Kitas, die Rassismuskritik und Rassismusprävention adressiertStatus

Fachberatungen unterstützen die Kitas dabei, den Förderungsauftrag und die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis umzusetzen. In Zusammenarbeit mit den Trägern und relevanten Fortbildungsinstituten wird eine trägerübergreifende Fortbildungsreihe "Rassismusprävention" für die Fachberatungen konzipiert und bereitgestellt, sodass die Fachkräfte in den Kitas für das Thema sensibilisieren und entsprechend beraten können.

Status: am Start

Am Start

Maßnahme 27
Berücksichtigung von Rassismusprävention in der Kita auf FachtagungenStatus

Die Themen Rassismuskritik und Rassismusprävention sollen auf einer landesweiten Fachtagung im Rahmen der Überarbeitung der Bildungsleitlinien thematisiert werden. Zu der Veranstaltung sollen auch Vertreter:innen der Landeselternvertretung als Multiplikator:innen zu den Eltern eingeladen werden.

Status: am Ziel

Am Ziel

Maßnahme 28
Nutzung des Kita-Newsletters für die Verbreitung und Bereitstellung relevanter Informationen zum Thema „Rassismuskritik und Rassismusprävention“ in der KitaStatus

Über den Kita-Newsletter können relevante Informationen anlass­bezogen an die Kitas weitergeleitet werden. Dies können relevante Studien, praktische Hinweise (z. B. Bücherlisten mit negativen und positiven Beispielen) und gute Praxisbeispiele sein.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

Landesbeauftragter für politische Bildung

Landesbeauftragter für politische Bildung

Landesbeauftragter für politische Bildung

Maßnahme 30
Prüfung der Inhalte der Angebote der politischen Bildung auf RassismuskritikStatus

Es wird geprüft, inwieweit Angebote der politischen Bildung – insbesondere für Erwachsene über 50 Jahren – Themen der Rassismuskritik noch stärker aufgreifen können.

Status: auf dem Weg

Auf dem Weg

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