Schleswig-Holstein ist mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus eines der ersten Bundesländer mit einem landesspezifischen Aktionsplan gegen Rassismus. Grundlage dafür war der Koalitionsvertrag der letzten Landesregierung (2017-2022), in dem die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus, der bildungs-, gesellschafts-, sozial- sowie innen- und rechtspolitische Aspekte berücksichtigt, vereinbart wurde. Der schleswig-holsteinische Aktionsplan ist das bisher umfassendste Maßnahmenpaket, das auf Länderebene verabschiedet wurde. Er wurde mit der Sitzung vom 22. Juni 2021 vom schleswig-holsteinischen Kabinett beschlossen und veröffentlicht.
Übergreifende Zusammenarbeit
Für die Erarbeitung des Landesaktionsplans wurde unter der koordinierenden Federführung des Landespräventionsrats und des Landesdemokratiezentrums beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport 2019 eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die als ressortübergreifendes Steuerungs- und Abstimmungsgremium fungierte. Hier kamen Vertreterinnen und Vertreter aller Ressorts sowie der Beauftragten des Landes Schleswig-Holstein zusammen, um über den Prozess und die Inhalte des Aktionsplans zu beraten und die politischen Entscheidungen vorzubereiten.
Breite Beteiligung
An dem etwa zweijährigen Erstellungsprozess wurden auch kommunale sowie zivilgesellschaftliche Akteure aus Schleswig-Holstein beteiligt, die wichtige Impulsgeber für die inhaltliche Ausgestaltung des Landesaktionsplans waren. Ihre Beiträge wurden im Zuge von zwei Dialogveranstaltungen systematisch aufgenommen und bei der Erstellung des Landesaktionsplans bestmöglich berücksichtigt. Neben der Expertise aus der Zivilgesellschaft wurden darüber hinaus auch externe Referentinnen und Referenten zu fachspezifischen Fragestellungen und Themen eingebunden.
Umfassendes Ergebnis
Der Landesaktionsplan enthält insgesamt 158 Maßnahmen gegen Rassismus, wovon 127 bereits vor der Verabschiedung des Aktionsplans im Jahr 2021 auf Landes- und kommunaler Ebene bestanden. Neben dem weiteren Ausbau der Wissenschaft und Forschung zu Rassismus wurden drei maßgebliche Handlungsfelder identifiziert, die den Aktionsplan zugleich inhaltlich strukturieren: Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf individueller und institutioneller Ebene, die Demokratiebildung und rassismuskritische Aufklärungsarbeit im Bereich (frühe) Bildung und politische Bildung sowie das gesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und für Demokratie.