Grundsätzlich sollen Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, gemeinsam unterrichtet werden (Inklusion), soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und soweit der gemeinsame Unterricht der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht.
Unter "sonderpädagogischer Förderung" versteht man eine intensive und langfristige Förderung von Schülerinnen und Schülern, für die sonderpädagogischer Förderbedarf in einem oder mehreren der neun Förderschwerpunkte auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt worden ist. Diese Förderung durch Lehrkräfte eines Förderzentrums erfolgt inklusiv an einer allgemein bildenden Schule, einer berufsbildenden Schule oder durch Unterricht an einem Förderzentrum. Sie schließt die Unterstützung am Übergang von der Schule in den Beruf mit ein.
Zusätzlich dazu findet Förderung durch Sonderschullehrkräfte in einigen Förderschwerpunkten bereits präventiv, also vorbeugend, in der Kindertageseinrichtung statt, um einen späteren sonderpädagogischen Förderbedarf zu vermeiden.