Erlass zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der Kommunikation von Schulen vom 9. September 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Blick auf die aktuelle gesamtgesellschaftliche Debatte und etwaig entstandene Unklarheiten erläutere ich im Folgenden klarstellend den Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 18. April 2006 zur Umsetzung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holstein. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Sprachwandel zur gesellschaftlichen Entwicklung gehört. Das MBWK begrüßt, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung die weitere Schreibentwicklung beobachten wird und prüft, ob und inwieweit verschiedene Zeichen zur Erfüllung der Kriterien geschlechtergerechter oder -sensibler Schreibung geeignet sein könnten.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung. Dieser gibt mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus, das die Grundlage zur Vermittlung der deutschen Sprache in Schule bildet. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat am 16. November 2018 folgenden Kriterienkatalog für die Verwendung geschlechtergerechter Sprache beschlossen:
Geschlechtergerechte Texte sollen
- sachlich korrekt sein,
- verständlich und lesbar sein,
- vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
- Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
- übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien; aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),
- für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.
Außerdem betont der Rat, dass geschlechtergerechte Schreibung nicht das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache erschweren darf (Lernbarkeit). Dieser Kriterienkatalog wurde durch den Rat am 26. März 2021 erneut bekräftigt und vor diesem Hintergrund hat der Rat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.
Mit Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 18. April 2006 ist im Zuge der Rechtschreibreform die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 zur verbindlichen Grundlage für den Unterricht an allen Schulen geworden. Die gültige Fassung von Regeln ist im Internet unter www.rechtschreibrat.com zugänglich. Dort ist auch ein Wörterverzeichnis zu finden. Der Erlass vom 18. April 2006 hat weiterhin Gültigkeit.
Vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind daher nach wie vor Schreibweisen wie die folgenden:
- mit Genderstern (Asterisk): Schüler*innen
- mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): SchülerInnen
- mit Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt): Schüler_innen; Schüler:innen
- mit Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: Schüler/innen
Dies bedeutet, dass – wie bei anderen Verstößen gegen die Rechtschreibung auch – die Verwendung dieser Formen in schriftlichen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern, in denen die Bewertung der Sprachrichtigkeit in die Leistungsbewertung eingeht, beim ersten Auftreten als Fehler markiert und anschließend als Folgefehler gekennzeichnet wird.
Das MBWK begrüßt den gesellschaftlichen Wandel, der mit der Diskussion um die Verwendung geschlechtergerechter Sprache einhergeht, und die Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Rahmen der oben genannten Kriterien des Rats für deutsche Rechtschreibung. Angesichts der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung des Themas Antidiskriminierung und in diesem Zusammenhang auch der Sensibilisierung für den Umgang mit Diversität ist die Verwendung geschlechtergerechter Sprache ein wichtiges Thema in Schule und zwar für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, nicht nur im Deutschunterricht. Die Thematisierung von und die Förderung eines Bewusstseins für Formen unterschiedlicher Sprachverwendung je nach Kontext sind wesentlicher Bestandteil eines sprachsensiblen Unterrichts. Das Thema der geschlechtergerechten Sprache ist hierzu insbesondere geeignet, weil Schülerinnen und Schüler in diesem Zusammenhang an einem aktuellen Beispiel erleben und nachvollziehen können, dass Sprache ein lebendes Konstrukt ist und sich kontinuierlich in Reaktion auf gesellschaftliche Entwicklungen verändert. Bei der Beurteilung von Unterrichtsbeiträgen nehmen Lehrkräfte auf diese Entwicklung Rücksicht.
Dem Bildungsministerium obliegt jedoch die Verantwortung, für das Erlernen, die Umsetzung und die Anwendung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holstein Sorge zu tragen. Dies erfolgt im Kontext verbindlicher Regeln auf Grundlage des Amtlichen Regelwerks, das eine Nutzung von Sonderzeichen innerhalb eines Wortes derzeit weder vorsieht noch empfiehlt. Um die Situation zu vermeiden, dass Eltern in einem schulischen Schreiben Formulierungen finden, die zuvor bei ihrem Kind als Fehler moniert wurden, bitte ich Sie als Schulleitungen und Lehrkräfte im Rahmen Ihrer Tätigkeit in einer Landesbehörde, sich in Ihrer schriftlichen Kommunikation daran zu orientieren.
Der Erlass zum Herunterladen
Erlass zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der Kommunikation von Schulen (PDF, 377KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ausführliche Informationen zur Thematik finden Sie im Internet unter:
- Umsetzung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holstein (NBI.MBF.Schl.-H. 2006 S. 109). Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 18. April 2006 – III 30 - 320.351.24 – 1, abrufbar unter: Rechtschreibung
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- Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Sachstand vom 27. Februar 2020. Rechtsverbindlichkeit der Verwendung der deutschen Rechtschreibung in Schulen und anderen Einrichtungen. mehr lesen