In Schleswig-Holstein gibt es beides: Unterricht an einem Förderzentrum und inklusive Beschulung an der Grundschule, an der Gemeinschaftsschule und am Gymnasium. Eltern eines Kindes mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können - soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben - entscheiden, wie ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Expertinnen und Experten an ihrer Seite sind Lehrerinnen und Lehrer, die Sonderpädagogik studiert haben und während des Studiums unter anderem Fachwissen in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen erworben haben.
Eingesetzt werden sie an den 85 Förderzentren in Schleswig-Holstein. Die Förderzentren haben unterschiedliche Schwerpunkte: „Autistisches Verhalten", „Lernen“, „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören“ und „Sehen“. Die Lehrkräfte unterrichten an den Förderzentren, aber auch in der inklusiven Beschulung an den allgemein bildenden Schulen. Ihre Expertise ist auch gefragt bei der Prävention zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen. Das heißt neben dem Unterricht nehmen diese Lehrkräfte vielfältige Aufgaben wahr - dazu gehören Diagnostik als Grundlage individueller Förderung, Beratung von anderen Lehrkräften und Eltern sowie Netzwerkarbeit in einem multiprofessionellen Team.
Was Sie wissen wollen:
- Einkommen: Lehramt für Sonderpädagogik A 13 (gehobener Dienst)
- Unterrichtsverpflichtung: 27 Wochenstunden
- Einstellungschancen: Nahezu alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes eine Anstellung im Schuldienst.