Allgemeine Hinweise
Das Duale Masterstudium Lehramt für Sonderpädagogik ist eine spezielle Form der Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik.
Diese Ausbildung beinhaltet ein Masterstudium an der Europa-Universität Flensburg (EUF) und den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik in einer dreijährigen Ausbildungsmaßnahme. Der Vorbereitungsdienst im Dualen Masterstudium wird in Abschnitt 5 der Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Lehrkräfte -APVO) vom 22. Juni 2026 geregelt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Studiums und des Vorbereitungsdienstes liegen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen „Lernen“ und „emotionale-soziale Entwicklung“ sowie in den Fächern Deutsch und Mathematik. Der Studiengang richtet sich an Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen beispielsweise der Fachrichtungen der Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik mit Berufserfahrung. Innerhalb von drei Jahren absolvieren sie zugleich Studium und Vorbereitungsdienst und erreichen den Master sowie die Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik. Während des gesamten Studiums erhalten die Studierenden bereits ein Ausbildungsentgelt.
Wie verläuft die Ausbildung?
Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Studierenden die für diesen Studiengang erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF und absolvieren zwei schulische Blockpraktika an der Ausbildungsschule.
Im zweiten Ausbildungsjahr finden zusätzlich zu den erforderlichen Lehrveranstaltungen der EUF tageweise Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein statt. Zudem ist ein weiteres schulisches Blockpraktikum an der Ausbildungsschule zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen an der EUF werden in den Vorlesungszeiten regelmäßig an einem Tag online durchgeführt.
Im dritten Ausbildungsjahr soll wöchentlich an drei Tagen Unterricht (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht und Unterrichtshospitation) an der jeweiligen Ausbildungsschule durchgeführt werden. Darüber hinaus finden jeweils an einem Tag pro Woche Ausbildungsveranstaltungen des IQSH an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein statt. In allen drei Ausbildungsjahren dient ein Tag in der Woche dem Selbststudium.
Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Dualen Masterstudiums sowie des Vorbereitungsdienstes erfolgt – in der Regel an der Ausbildungsschule – eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kommt gegebenenfalls auch eine Übernahme in das Beamtenverhältnis in Betracht. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsmaßnahme mindestens drei Jahre im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein an einem Förderzentrum als Lehrkraft tätig zu sein. Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtung hätte die Rückforderung eines Teils der gezahlten Ausbildungsvergütung zur Folge.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Studiengang nicht KMK anerkannt ist. Der Vorbereitungsdienst findet somit im Quereinstieg statt und schließt mit der Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik ab.
Was verdiene ich in der Ausbildung?
Für die Dauer der dreijährigen Ausbildung wird zwischen dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und den Studierenden ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Während dieser Zeit wird ein Entgelt in der Höhe der jeweiligen Anwärterbezüge, wie es auch Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik gewährt wird, gezahlt.
Da die Ausbildung im Rahmen des Dualen Masterstudiums nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern in einem Ausbildungsverhältnis erfolgt, sind auf das Ausbildungsentgelt die üblichen sozialversicherungsrechtlichen Abgaben zu entrichten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Nachweis eines abgeschlossenen Studiums mit einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LP in diesen Feldern und davon mindestens 30 LP im Bereich Bildungswissenschaften erworben wurden und
der Nachweis einer einschlägigen pädagogischen Berufspraxis von mindestens einem Jahr Vollzeitumfang, die nach dem Bachelorabschluss und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn des Dualen Masterstudiengangs Lehramt Sonderpädagogik ausgeübt wurde. Die Fünfjahresfrist kann um Eltern- und Pflegezeiten verlängert werden. Der Vollzeitumfang kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen.
Der Besitz eines Führerscheins wird empfohlen.
Bewerberinnen und Bewerber, die einen nicht deutschsprachigen Bachelorabschluss erworben haben, müssen gemäß § 2 Absatz 3 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik einen Nachweis ausreichender Deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C2 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. mehr lesen
Wie bewerbe ich mich?
Die Ausschreibung für den Einstellungstermin 1. September 2027 wird voraussichtlich im März 2027 erfolgen und auf dieser Seite bekannt gegeben werden..
Wir freuen uns dann auf Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf einschließlich der Kontaktdaten (Telefon- und Handy-Nummer, E-Mail-Adresse), Zeugnisunterlagen sowie einem Nachweis über die bisherige Tätigkeit per E-Mail:
duales-masterstudium-sonderpaedagogik@bimi.landsh.de
Nach Annahme eines Einstellungsangebotes wären weitere Unterlagen (zum Beispiel beglaubigte Kopien der universitären Abschlüsse) kurzfristig nachzureichen.
Mit dem Hochladen Ihrer Bewerbung für die ausgeschriebene Stelle erklären Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer Unterlagen an die EUF zwecks Prüfung der Immatrikulationsvoraussetzungen.
Hinsichtlich der Anforderungen an die bei der EUF erforderliche Immatrikulation wird auf die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Dualen Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik, Abschlussgrad: Master of Education, verwiesen.Eine gesonderte Bewerbung bei der Europa-Universität Flensburg ist nicht erforderlich.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, nicht durch das Land Schleswig-Holstein übernommen werden können.
Kontakt
Bei Fragen zum Dualen Masterstudium Lehramt Sonderpädagogik wenden Sie sich gerne per E-Mail:
duales-masterstudium-sonderpaedagogik@bimi.landsh.de
oder telefonisch: 0431 988-2586 an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.