Wer kann einen Antrag stellen?
- Wer im Herkunftsland eine Ausbildung als Lehrkraft berufsberechtigend abgeschlossen hat,
- seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat oder
- einer Tätigkeit im schleswig-holsteinischen Schuldienst nachgehen möchte,
kann einen Antrag auf Gleichstellung der erworbenen Lehramtsqualifikation mit einer Lehramtsbefähigung in Schleswig-Holstein stellen.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
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Die Unterlagen sowie ein ausgefüllter Antrag auf Anerkennung der ausländischen Lehramtsqualifikation können in Papierform als beglaubigte oder einfache Kopien eingereicht werden. In Einzelfällen können bei Bedarf beglaubigte Unterlagen angefordert werden.
Was besagt der Bescheid über die Bewertung der Lehramtsqualifikation aus dem Herkunftsland im Vergleich mit der Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein?
Der nach der Bewertung der Lehramtsqualifikation aus dem Herkunftsland erstellte Bescheid benennt die Zuordnung zu einem schleswig-holsteinischen Lehramt und ggf. die zwischen den Ausbildungen bestehenden wesentlichen Unterschiede.
Um eine Gleichstellung zu erhalten, werden in diesem Bescheid Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) vorgeschlagen.
Erst nach dem erfolgreichen Ableisten einer Ausgleichsmaßnahme wird die Gleichstellung mit dem entsprechenden Lehramt ausgesprochen.
In Einzelfällen ist auch eine direkte Gleichstellung möglich. In diesem Fall ist keine Ausgleichsmaßnahme zu absolvieren.
Was sind die Ausgleichsmaßnahmen genau?
Der Anpassungslehrgang umfasst eine Dauer von mindestens 12 und höchstens 36 Monaten.
Für diese Zeit wird ein befristeter Ausbildungsvertrag geschlossen und die Teilnehmenden erhalten eine Vergütung in Anlehnung an die Höhe der Anwärterbezüge für das jeweilige Lehramt.
Die Teilnehmenden werden einer Ausbildungsschule zugewiesen, erteilen dort Unterricht (Hospitation und eigenverantwortlicher Unterricht) und nehmen zusätzlich an Ausbildungsveranstaltungen im Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) teil.
Die Eignungsprüfung besteht aus einer benoteten Unterrichtsstunde pro Fach oder Fachrichtung, einer mündlichen Prüfung im Rahmen einer fallgebundenen Aufgabe aus dem Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung sowie einer mündlichen Prüfung im Schulrecht.
Gemäß § 5 der Landesverordnung zur Gleichstellung von ausländischen Lehrkräfteberufsqualifikationen vom 23. März 2022 ist es verpflichtend, sich über die Anforderungen, den Ablauf und die Inhalte der Eignungsprüfung und den beruflichen Teil eines Anpassungslehrgangs in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt nach einer Bewerbung für den Anpassungslehrgang durch das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) in 24119 Kronshagen.
Aufgrund der berufsspezifischen sprachlichen Anforderungen an den Lehrkräfteberuf sind für die Teilnahme an einer Ausgleichmaßnahme Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) erforderlich. Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des GER sollen angestrebt werden.
Wo melde ich mich für die Ausgleichsmaßnahmen an?
Die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang finden Sie hier:
Merkblatt über die Einstellung in den Anpassungslehrgang für das Lehramt an allgemein bildenden Schulen (PDF, 503KB, Datei ist barrierefrei)
Diese senden Sie ausgefüllt und unterschrieben bitte an das:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
III 25 – (APL)
Brunswiker Straße 16
24105 Kiel.
Die Bewerbung für eine Eignungsprüfung wird direkt bei dem zuständigen Schulartbeauftragten des IQSH eingereicht, die Kontaktdaten werden im Bewertungsbescheid genannt.
Was kommt nach der Ausgleichsmaßnahme?
Nach der erfolgreich absolvierten Ausgleichsmaßnahme ist eine Bewerbung über den „online Stellenmarkt Schule“ möglich.
Anerkennung internationaler Lehramtsqualifikationen