Das Bildungsministerium ändert seine Einstellungspraxis für neue Lehrkräfte: Ab dem Einstellungsdatum 1. Februar 2025 gibt es „Abordnung Plus“. Ziel ist es, die Unterrichtsversorgung gleichmäßig im Land zu sichern.
Lehrkräfte, die in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein einsteigen wollen und sich an einer sehr nachgefragten Schule auf eine Planstelle bewerben, werden an dieser Schule eingestellt und gleichzeitig an eine andere Schule abgeordnet. Die andere Schule liegt in einer Region mit Lehrkräftebedarf. Die Abordnung ist zeitlich auf drei Jahre befristet, im Anschluss können die Lehrkräfte auf Dauer an ihre nachgefragte Schule wechseln.
"Abordnung Plus" basiert darauf, dass eine "abgebende Schule" eine Planstelle mit einer Nachwuchslehrkraft besetzt und diese sogleich für einen befristeten Zeitraum an eine "aufnehmende" Schule abgeordnet wird.
Das Verfahren
Kriterien für eine "abgebende Schule" sind:
- im Landesvergleich gute Besetzungsquote der Planstellen
- soweit Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden, sind dies zu einem hohen Anteil grundständig ausgebildete Lehrkräfte oder Nachwuchskräfte, die ein abgeschlossenes Masterstudium beziehungsweise ein erstes Staatsexamen eines Lehramtsstudiums vorweisen können.
- Im Schuljahr 2024/25 erfüllen insgesamt etwa 90 Schulen diese Kriterien und sind damit "abgebende Schulen".
"Aufnehmende Schulen" sind grundsätzlich:
- Schulen in Regionen mit Lehrkräftebedarf. Das betrifft bei den schulamtsgebundenen Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren) die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Segeberg, Herzogtum Lauenburg und Pinneberg und beim Lehramt für Sonderpädagogik (Förderzentren) die Stadt Neumünster, bei den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den Gymnasien derzeit nur eine Schule im Kreis Herzogtum Lauenburg.
PerspektivSchulen im Startchancenprogramm sind derzeit grundsätzlich von „Abordnung Plus“ ausgenommen.
FAQ
- Warum gibt es Abordnung Plus überhaupt und was ist das Ziel?
Wir stehen vor der Herausforderung, eine gleichmäßige und gute Lehrkräfteversorgung in allen Regionen Schleswig-Holsteins sicherzustellen. Während einige Regionen, insbesondere um die Universitätsstandorte Flensburg und Kiel, eine gute Lehrerversorgung aufweisen können, gibt es in anderen Teilen des Landes zum Teil große Herausforderungen, die Planstellen zu besetzen. Das Verfahren „Abordnung Plus“ dient dazu, diese Bedarfsregionen zusätzlich zu unterstützen und allen Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein vergleichbare Bildungschancen zu ermöglichen.
- Muss eine Lehrkraft aus dem Bestandskollegium abgeordnet werden, wenn eine Lehrkraft aus der Abordnung an die Schule kommt?
Keine Lehrkraft aus dem Bestandskollegium wird die Schule verlassen müssen, wenn eine neue Lehrkraft über Abordnung Plus ins Kollegium kommt.
- Gibt es Schulen in den Regionen um Kiel und Flensburg, die Stellen ohne Abordnung Plus ausschreiben können?
Ja, insbesondere die Startchancenschulen sind von der Maßnahme ausgenommen, so dass diese ihre Stellen ohne Abordnung Plus ausschreiben dürfen. Startchancenschulen gibt es auch in und um Kiel und Flensburg. Zusätzlich dürfen auch Förderzentren ihre Stellen ohne Abordnung ausschreiben, wenn diese in ihrem Zuständigkeitsbereich überwiegend (mindestens zu 3/4) mit Startchancenschulen kooperieren.
- Wie lange ist eine Schule abgebende Schule?
Nach drei Jahren wird überprüft, ob eine Schule nicht mehr zu den abgebenden Schulen zählt. Sollte die Schule dann weiterhin sehr gut mit Lehrkräften ausgestattet sein, bleibt sie abgebende Schule – ansonsten kann sie ihre Stellen ab dem Zeitpunkt ohne Abordnung Plus ausschreiben.
- Haben Mutterschutz und/oder Elternzeit Auswirkungen auf die Dauer der Abordnung?
Mutterschutz hat keine Auswirkung auf die Dauer der Abordnung. Elternzeit oder Beurlaubungen verlängern die Dauer der Abordnung entsprechend bis zum Schul(halb)jahr, so dass die aktive Zeit an der Schule während der Abordnung regelhaft drei Jahre beträgt.
- Wie läuft das Einstellungsverfahren bei Abordnung Plus ab?
Die „abgebende“ Schule schreibt die Stelle mit der entsprechenden Fächerkombination bei pbOn aus. In der Stellenausschreibung wird für die Bewerberinnen und Bewerber auf den Pool der „aufnehmenden“ Schulen explizit verwiesen und auch das Verfahren der Festlegung der „aufnehmenden“ Schulen erklärt.
Bei der Bewerbung geben die Bewerberinnen und Bewerber bis zu 5 Wunschschulen aus dem Pool der festgelegten „aufnehmenden“ Schulen an, an die sie abgeordnet werden möchten. Die Wunschschulen müssen in dem Bewerbungsanschreiben angegeben werden, das bei pbOn im Profil für die jeweilige Stellenausschreibung hinterlegt wird. Die Wünsche sind eindeutig zu priorisieren.
Es können dabei nur Schulen angeben werden, denen schulartspezifisch das eigene Lehramt zuzuordnen ist und die eine zur Ausschreibung passende Fächerkombination anbieten. Zum Beispiel kann eine Grundschullehrkraft nur dann Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe als Wunschschulen angeben, wenn diese Schulen einen Grundschulteil besitzen.
Das Auswahlverfahren wird an der „abgebenden“ Schule durchgeführt. Im Auswahlvermerk wird von der Schulleitung der „abgebenden“ Schule die Priorisierung für „aufnehmende“ Schulen der ausgewählten Bewerberin bzw. des ausgewählten Bewerbers aufgeführt. Dies wird über eine Anlage zum Auswahlvermerk und an die Schulaufsicht übersandt.
Jeweils am 1. und 15. eines Monats (bzw. dem letzten Arbeitstag vor dem 1. und dem 15.) wird aufgrund der in der Schulaufsicht zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Auswahlvermerke das Matching zwischen „abgebender“ und „aufnehmender“ Schule durchgeführt. Dabei wird grundsätzlich der Erstwunsch gewählt.
Sollten mehrere ausgewählte Lehrkräfte die identische Schule als Erstwunsch benannt haben, wird die „aufnehmende“ Schule nach den folgenden Kriterien zugeteilt:
- Schwerbehinderung und Härtefälle gemäß KapVo-LK (alleinerziehend oder Betreuung von schwerbehinderten Familienangehörigen in ihrer Wohnung)
- Note der Staatsprüfung
- Note des Master-Abschlusses bzw. des Ersten Staatsexamens
Nach erfolgtem Matching wird die entsprechende „aufnehmende“ Schule aus dem Pool gelöscht, sofern an der Schule keine weiteren Stellen zur Verfügung stehen.
Der Pool auf der Homepage wird entsprechend aktualisiert.
Die „abgebende“ Schule, die „aufnehmende“ Schule sowie die ausgewählte Lehrkraft werden über das Matching informiert.
- Wie ist die Mitbestimmung geregelt?
Das Matching wird vom Hauptpersonalrat der Lehrkräfte mitbestimmt. Die Einstellung wird vom ÖPR der abgebenden Schule mitbestimmt. Die Abordnung wird von dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte unter Einbeziehung der ÖPR der beiden beteiligten Schulen mitbestimmt.
- Wie wird mit Lehrkräften verfahren, die an ihre Familie gebunden sind (also bereits Kinder haben)?
Es steht jeder Lehrkraft frei, sich auf eine Stelle von Abordnung Plus zu bewerben. Die Startchancenschulen sind von der Maßnahme ausgenommen, so dass diese ihre Stellen ohne Abordnung Plus ausschreiben dürfen. Startchancenschulen gibt es auch in und um Kiel und Flensburg. Lehrkräfte, die sich örtlich gebunden fühlen, können sich auf die Stellen dieser Schulen bewerben.
- Ist es im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern rechtens, dass Mutterschutz/Kindererziehungszeiten an die Abordnung hinten angehängt werden dürfen?
Mutterschutz führt nicht zu einer Verlängerung der Abordnungszeit. Elternzeiten und Sonderurlaub können sowohl von Männern und Frauen genommen werden, so dass es ein einheitliches Vorgehen bei den Geschlechtern gibt.
- Wird es zukünftig so sein, dass andere Schulen Abordnung-Plus-Schulen werden?
Die Anzahl der abgebenden Schulen ist nicht endgültig abgeschlossen. Es wird zu jedem Schuljahr geprüft, ob es weitere Schulen gibt, die an Abordnung Plus beteiligt werden. Eine Schule, die bereits ausgewählt worden ist, bleibt für drei Jahre abgebende Schule. Danach wird geprüft, ob sie auch weiterhin abgebende Schule sein wird.
- Ist das so gewollt, dass der gesamte Einstellungskorridor an alle Abordnung-Plus-Schulen geht und somit andere Schulen keine Chance haben, trotz Bedarf auszuschreiben?
Die Stellenzuweisung über die Schulaufsicht erfolgt bedarfsorientiert und orientiert sich nicht ausschließlich an der Maßnahme Abordnung Plus.
- Ist es richtig, dass Stellen an den Startchancenschulen nur befristet besetzt werden dürfen?
Startchancenschulen sind von der Maßnahme Abordnung Plus ausgenommen. Die reguläre Stellenzuweisung bei diesen Schulen erfolgt deshalb wie bisher.
- Was passiert, wenn die abgebende Schule innerhalb der drei Jahre einen erhöhten Bedarf hat?
Der erhöhte Bedarf wird dann bei Vorliegen eines Befristungsgrundes gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz durch befristete Einstellungen gedeckt.
- Darf die Schule, die aufnimmt, noch weitere Stellen ausschreiben?
Ja, entsprechend ihrer Stellenbedarfe.
- Werden Lehrkräfte nach der Abordnung an der ausschreibenden Schule eingesetzt?
Ja, die Einstellung erfolgt an der ausschreibenden Schule. Nach Ableisten der Abordnungszeit wird die Lehrkraft dort regelhaft beschäftigt.
- Dürfen Lehrkräfte auch nach der Abordnungszeit an den aufnehmenden Schulen bleiben?
Ja, sofern die Lehrkraft den Wunsch äußert, dauerhaft an der aufnehmenden Schule zu bleiben, wird ein Einsatz ermöglicht.
- Werden Unterstützungsleistungen zu Beginn der Abordnungszeit gewährt?
Es wird grundsätzlich eine Umzugskostenvergütung zugesagt, sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. -
Was ist die Poolliste der aufnehmenden Schulen?
Die Schulen, an die potenziell abgeordnet werden kann, bilden zusammen den Pool der „aufnehmenden Schulen“. Die Poolliste enthält alle Abordnungsstellen jeweils unter Angabe des Lehramtes und der für die Stelle gesuchten Fächer und ist nach Kreisen geordnet. Diese Liste finden Sie unter dem nächsten Punkt.
Poolliste der teilnehmenden Schulen
Die Liste sortiert die aufnehmenden Schulen nach
- Kreisen
- Schularten
- Fächerkombinationen
- Ansprechpartnerinnen und Anprechpartnern
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