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Thema : Traumberuf Lehrer/in
Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Fragen und Antworten zu Abordnung Plus

Letzte Aktualisierung: 04.03.2025

  1. Warum gibt es Abordnung Plus überhaupt und was ist das Ziel?
    Wir stehen vor der Herausforderung, eine gleichmäßige und gute Lehrkräfteversorgung in allen Regionen Schleswig-Holsteins sicherzustellen. Während einige Regionen, insbesondere um die Universitätsstandorte Flensburg und Kiel, eine gute Lehrerversorgung aufweisen können, gibt es in anderen Teilen des Landes z. T. große Herausforderungen, die Planstellen zu besetzen. Das Verfahren „Abordnung Plus“ dient dazu, diese Bedarfsregionen zusätzlich zu unterstützen und allen Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein vergleichbare Bildungschancen zu ermöglichen.
  2. Muss eine Lehrkraft aus dem Bestandskollegium abgeordnet werden, wenn eine Lehrkraft aus der Abordnung an die Schule kommt?
    Keine Lehrkraft aus dem Bestandskollegium wird die Schule verlassen müssen, wenn eine neue Lehrkraft über Abordnung Plus ins Kollegium kommt.
  3. Gibt es Schulen in den Regionen um Kiel und Flensburg, die Stellen ohne Abordnung Plus ausschreiben können?
    Ja, insbesondere die Startchancenschulen sind von der Maßnahme ausgenommen, so dass diese ihre Stellen ohne Abordnung Plus ausschreiben dürfen. Startchancenschulen gibt es auch in und um Kiel und Flensburg
  4. Wie lange ist eine Schule abgebende Schule?
    Nach drei Jahren wird überprüft, ob eine Schule nicht mehr zu den abgebenden Schulen zählt. Sollte die Schule dann weiterhin sehr gut mit Lehrkräften ausgestattet sein, bleibt sie abgebende Schule – ansonsten kann sie ihre Stellen ab dem Zeitpunkt ohne Abordnung Plus ausschreiben.
  5. Haben Mutterschutz und/oder Elternzeit Auswirkungen auf die Dauer der Abordnung?
    Mutterschutz hat keine Auswirkung auf die Dauer der Abordnung. Elternzeit oder Beurlaubungen verlängern die Dauer der Abordnung entsprechend bis zum Schul(halb)jahr, so dass die aktive Zeit an der Schule während der Abordnung regelhaft drei Jahre beträgt.
  6. Wie läuft das Einstellungsverfahren bei Abordnung Plus ab?
    Das Matching der Schulen und die Fächerfestlegung der Ausschreibung wird durch die oberste Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte abgestimmt. Zukünftig werden dabei auch die untere Schulaufsicht und die Schulen stärker eingebunden. Das Auswahlverfahren wird durch die abgebende Schule durchgeführt.
  7. Wie ist die Mitbestimmung geregelt?
    Das Matching wird vom Hauptpersonalrat der Lehrkräfte mitbestimmt. Die Einstellung wird vom ÖPR der abgebenden Schule mitbestimmt. Die Abordnung wird von dem Hauptpersonalrat der Lehrkräfte unter Einbeziehung der ÖPR der beiden beteiligten Schulen mitbestimmt.
  8. Wie wird mit Lehrkräften verfahren, die an ihre Familie gebunden sind (also bereits Kinder haben)?
    Es steht jeder Lehrkraft frei, sich auf eine Stelle von Abordnung Plus zu bewerben. Die Startchancenschulen sind von der Maßnahme ausgenommen, so dass diese ihre Stellen ohne Abordnung Plus ausschreiben dürfen. Startchancenschulen gibt es auch in und um Kiel und Flensburg. Lehrkräfte, die örtlich gebunden fühlen, können sich auf die Stellen dieser Schulen bewerben.
  9. Ist es im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern rechtens, dass Mutterschutz/Kindererziehungszeiten an die Abordnung hinten angehängt werden dürfen?
    Mutterschutz führt nicht zu einer Verlängerung der Abordnungszeit. Elternzeiten und Sonderurlaub können sowohl von Männern und Frauen genommen werden, so dass es ein einheitliches Vorgehen bei den Geschlechtern gibt.
  10. Wird es zukünftig so sein, dass andere Schulen Abordnung-Plus-Schulen werden?
    Die Anzahl der abgebenden Schulen ist nicht endgültig abgeschlossen. Es wird zu jedem Schuljahr geprüft, ob es weitere Schulen gibt, die an Abordnung Plus beteiligt werden. Eine Schule, die bereits ausgewählt worden ist, bleibt für drei Jahre abgebende Schule. Danach wird geprüft, ob sie auch weiterhin abgebende Schule sein wird.
  11. Ist das so gewollt, dass der gesamte Einstellungskorridor an alle Abordnung-Plus-Schulen geht und somit andere Schulen keine Chance haben, trotz Bedarf auszuschreiben?
    Die Stellenzuweisung über die Schulaufsicht erfolgt bedarfsorientiert und orientiert sich nicht ausschließlich an der Maßnahme Abordnung Plus.
  12. Ist es richtig, dass Stellen an den Startchancenschulen nur befristet besetzt werden dürfen?
    Startchancenschulen sind von der Maßnahme Abordnung Plus ausgenommen. Die reguläre Stellenzuweisung bei diesen Schulen erfolgt deshalb wie bisher.
  13. Was passiert, wenn die abgebende Schule innerhalb der drei Jahre einen erhöhten Bedarf hat?
    Der erhöhte Bedarf wird dann bei Vorliegen eines Befristungsgrundes gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz durch befristete Einstellungen gedeckt.
  14. Darf die Schule, die aufnimmt, noch weitere Stellen ausschreiben?
    Ja, entsprechend ihrer Stellenbedarfe.
  15. Werden Lehrkräfte nach der Abordnung an der ausschreibenden Schule eingesetzt?
    Ja, die Einstellung erfolgt an der ausschreibenden Schule. Nach Ableisten der Abordnungszeit wird die Lehrkraft dort regelhaft beschäftigt.
  16. Dürfen Lehrkräfte auch nach der Abordnungszeit an den aufnehmenden Schulen bleiben?
    Ja, sofern die Lehrkraft den Wunsch äußert, dauerhaft an der aufnehmenden Schule zu bleiben, wird ein Einsatz ermöglicht.
  17. Werden Unterstützungsleistungen zu Beginn der Abordnungszeit gewährt?
    Es wird grundsätzlich eine Umzugskostenvergütung zugesagt, sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind.

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