Das Bildungsministerium ändert seine Einstellungspraxis für neue Lehrkräfte: Ab dem Einstellungsdatum 1. Februar gibt es „Abordnung Plus“. Ziel ist es, die Unterrichtsversorgung gleichmäßig im Land zu sichern. Lehrkräfte, die in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein einsteigen wollen und sich an einer sehr nachgefragten Schule auf eine Planstelle bewerben, werden an dieser Schule eingestellt und gleichzeitig an eine andere Schule abgeordnet. Die andere Schule liegt in einer Region mit Lehrkräftebedarf. Die Abordnung ist zeitlich auf drei Jahre befristet, im Anschluss können die Lehrkräfte auf Dauer an ihre nachgefragte Schule wechseln.
Einstellen, wo Bedarf ist
„Abordnung Plus“ basiert darauf, dass eine "abgebende Schule" eine Planstelle mit einer Nachwuchslehrkraft besetzt und diese sogleich für einen befristeten Zeitraum an eine "aufnehmende" Schule abgeordnet wird.
Kriterien für eine "abgebende Schule" sind:
- im Landesvergleich gute Besetzungsquote der Planstellen
- soweit Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden, sind dies zu einem hohen Anteil grundständig ausgebildete Lehrkräfte oder Nachwuchskräfte, die ein abgeschlossenes Masterstudium beziehungsweise ein erstes Staatsexamen eines Lehramtsstudiums vorweisen können.
- Im Schuljahr 2024/25 erfüllen insgesamt etwa 90 Schulen diese Kriterien und sind damit "abgebende Schulen".
"Aufnehmende Schulen" sind grundsätzlich:
- Schulen in Regionen mit Lehrkräftebedarf. Das betrifft bei den schulamtsgebundenen Schulen (Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren) die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Segeberg, Herzogtum Lauenburg und Pinneberg und beim Lehramt für Sonderpädagogik (Förderzentren) die Stadt Neumünster, bei den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den Gymnasien derzeit nur eine Schule im Kreis Herzogtum Lauenburg.
PerspektivSchulen im Startchancenprogramm sind derzeit grundsätzlich von „Abordnung Plus“ ausgenommen.
Das Angebot in der Praxis
"Abgebende" Schulen schreiben ihre zu besetzenden Stellen aus. In der Stellenausschreibung wird definiert, unter welchen Voraussetzungen die Einstellung stattfindet und welche Schule die "aufnehmende" Schule ist. Das heißt: Es gibt ein Matching zwischen zwei Schulen, an denen gleiche oder ähnliche Fächerkombinationen gebraucht werden.
Das Bewerbungsverfahren für den Einstellungstermin zum 2. Halbjahr ist jetzt angelaufen. Bis Ende Januar sind 26 Bewerbungen auf 15 Ausschreibungen eingegangen. Insgesamt gab es 47 Ausschreibungen, die meisten laufen noch bis Anfang Februar, so dass Bewerbungen auch jetzt noch möglich sind.