Der gemeinsame Unterricht ist im Schulgesetz geregelt: Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht.
Geleistet wird die Arbeit im Bereich der inklusiven Bildung von allen Schulen und Lehrkräften. Für diese Arbeit braucht es besonders gut aus- und fortgebildete Lehrkräfte: Deshalb hat die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2024 insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagoginnen und -pädagogen geschaffen. Seit dem Schuljahr 2018/19 erfolgt der Stellenzuwachs in jährlichen Schritten von 70 zusätzlichen Stellen für Sonderpädagoginnen und -pädagogen.
Die Qualität der Inklusion wird konsequent weiterentwickelt: Mit bundesweit einzigartigen Projekten zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe oder durch zahlreiche Unterstützungssyteme an Schule wie den multiprofessionellen Teams.