Als "vierte Säule" im Bildungswesen neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule sorgt die Weiterbildung dafür, dass sich Menschen in jedem Lebensalter organisiert weiterqualifizieren können.
Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein
Mit dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 6. März 2012 hat die Weiterbildung in Schleswig-Holstein eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Es enthält im Wesentlichen folgende Abschnitte:
Recht auf Weiterbildung
Es sichert das Recht jedes Menschen auf Weiterbildung und umfasst gleichrangig die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung, sowie die Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement. Den Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung garantiert das WBG Schleswig-Holstein das Recht auf selbständige Lehrplan- und Programmgestaltung sowie auf freie Wahl des Personals.
Recht auf Bildungsfreistellung
Das WBG gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung. Bildungsfreistellung (oft auch "Bildungsurlaub" genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Seit August 2021 kann die Bildungsfreistellung nicht nur für Veranstaltungen in Präsenz, sondern auch für Online- und Hybridveranstaltungen, die Online- und Präsenzanteile vereinen, in Anspruch genommen werden.
Was muss ich wissen?
Häufig gestellte Fragen sowie Formulare und Merkblätter zur Bildungsfreistellung:
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Staatliche Anerkennung von Anbietern geregelt
Das WBG regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines "Qualitätssiegels" verleiht das zuständige Ministerium die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbieter, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Das Anerkennungsverfahren ist kostenfrei und antragsgebunden.
Staatlich anerkannte Träger und Einrichtungen in SH
Weiterbildung weiterentwickeln und koordinieren
Das WBG fördert die Koordinierung in der Weiterbildung. Als Koordinierungsgremium des Landes dient insbesondere die Kommission Weiterbildung. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein zu fördern, die Landesregierung auf dem Gebiet der Weiterbildung zu beraten und das Zusammenwirken der unterschiedlichen Bildungsträger und -bereiche zu fördern. In der Kommission Weiterbildung sind Akteure aus repräsentativen gesellschaftlichen Gruppen und Weiterbildungsbereichen vertreten.