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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Integrationsministerium und Bundesagentur für Arbeit starten Pilotprojekt zur schnelleren Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

Integrationsministerin Touré: „Das neue Konzept zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete direkt nach Ankunft wird ein Gamechanger für die Arbeitsmarktintegration in Schleswig-Holstein werden“

BA-Nord-Chef Biercher: „Wir wollen gemeinsame berufliche Perspektiven erarbeiten und anbieten“

Letzte Aktualisierung: 29.04.2024

KIEL/BOOSTEDT. Das Land Schleswig-Holstein und die Bundesagentur für Arbeit wollen die Arbeitsmarktintegration gemeinsam entscheidend voranbringen. Integrationsministerin Aminata Touré und Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, haben heute in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Boostedt das neue „Konzept zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete direkt nach Ankunft“ vorgestellt. In acht Schritten sollen künftig nach der Prüfung des Asylstatus und der Bleibeperspektive die beruflichen Kompetenzen von Geflüchteten direkt nach der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes systematisch erfasst und ausgewertet werden. In Kombination mit Beratungsgesprächen vor Ort und einem verlässlichen Datenaustausch zwischen den Behörden soll damit eine schnellere und gezieltere Vermittlung in den Arbeitsmarkt als bislang möglich sein. Dementsprechend sollen die Geflüchteten künftig entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes bereits integrationsorientiert auf die Kreise und kreisfreien Städte weiterverteilt werden.

„Ich freue mich sehr darüber, mit Herrn Biercher gemeinsam diese neue Form der Arbeitsmarktintegration aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus vorzustellen. Wir haben in den vergangenen Monaten sehr konstruktiv und effektiv zusammengearbeitet. Es wird ein Gamechanger für die Arbeitsmarktintegration in Schleswig-Holstein werden. Wir bündeln die Kräfte unserer Behörden und richten sie neu aus. Künftig begreifen wir Geflüchtete mit fester Bleibeperspektive vom ersten Tag an auch als potenzielle Fachkräfte. Und zwar in ihrem eigenen Interesse und im Interesse unseres Fachkräftemangels, dem wir begegnen müssen. Mir ist dabei als Sozialministerin sehr wichtig, einen Schwerpunkt auf den sozialen und pflegerischen Berufen zu haben. Wir brauchen Menschen, die sich für diese Berufe begeistern. Wir haben deshalb zum Beispiel auch den Quereinstieg für KiTa für ausländische Abschlüsse vereinfacht. Neben den Zugangsvoraussetzungen haben wir nun auch die Menschen, die wir direkt ansprechen und beraten können. Der Job-Turbo, den der Bund ausgerufen hat, soll eben auch in Schleswig-Holstein greifen und zwar von Tag eins an!“, sagte Ministerin Touré.

Markus Biercher stellte mit Blick auf die anstehenden Renteneintritte die klaren Vorzüge des Pilotprojektes heraus: „Über 120.000 (11,4 Prozent) unserer 1,065 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den Unternehmen Schleswig-Holsteins gehen in den nächsten sieben Jahren in Rente. Nicht wenige noch in diesem Jahr. Blicken wir weitere fünf Jahre in die Zukunft, sind es sogar 270.000 (25,2 Prozent) Beschäftigte, die mit ihrem Know-how den Betrieben fehlen. Motivierte Arbeits- und Fachkräfte sind aber schon heute über alle Branchen hinweg schwer zu finden. Was liegt also näher, als vorhandene berufliche Kompetenzen von Geflüchteten möglichst schnell festzustellen, um den gesamten Integrationsprozess bis zur gewünschten Arbeitsaufnahme zu verkürzen. Für mich impliziert unser gemeinsamer Ansatz drei zusätzliche Botschaften: Ankommenden Menschen signalisieren wir, dass wir in Schleswig-Holstein gemeinsam berufliche Perspektiven erarbeiten wollen und konkret anbieten. Das freiwillige Angebot setzt zudem niemanden unter Druck, denn der Verlust der Heimat und die vielen damit verbundenen individuellen Herausforderungen sind enorm. Und auch Unternehmen werden mit etwas Geduld auf motivierte Newcomer treffen, die die Wirtschaft dringend benötigt.“

Das „Konzept zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete direkt nach Ankunft“ in acht Schritten:

Schritt 1: Nach der Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt die Prüfung des Asylstatus und der grundsätzlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmarktvermittlung. Voraussetzung für die Teilnahme am Pilotprojekt ist eine feste Bleibeperspektive, eine Herkunft aus Syrien oder Afghanistan, ein Alter zwischen 18 und 63 Jahren sowie eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit.

Schritt 2: Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) unterbreitet ein Gesprächsangebot für Geflüchtete in der Erstaufnahmeeinrichtung. In dem Gesprächstermin werden über einen Fragebogen (mit Dolmetscher*innen) Berufsabschlüsse, Qualifikationen, Kenntnisse und berufliche Erfahrungen erfasst. Der Fragebogen enthält einen Schwerpunkt zu sozialen und pflegerischen Berufen.

Schritt 3: Nach der Übermittlung des Fragebogens erfolgt die Auswertung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Schritt 4: Es findet ein Beratungsgespräch durch Mitarbeitende der BA in der Erstaufnahmeeinrichtung zu den individuellen Möglichkeiten und Perspektiven auf dem schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt statt.

Schritt 5: Nach dem Beratungsgespräch und der Auswertung der Daten beraten und organisieren die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter und das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge das weitere Vorgehen.

Schritt 6: Verteilung auf einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt mit Blick auf die Jobchancen in Zusammenarbeit mit der BA und dem Jobcenter.

Schritt 7: Im Zuge der Kreisverteilung werden die jeweiligen Daten an das zuständige Jobcenter und die Zuwanderungsbehörde übermittelt. 

Schritt 8:  Vermittlung in den Arbeitsmarkt

Ministerin Touré: „Wir denken die Arbeitsmarktintegration bei Kreisverteilung künftig viel stärker mit. Damit die Arbeit dort hingeht, wo sie gebraucht wird. Wir brauchen ein besseres Matching, wenn wir den Fachkräftemangel beheben und die Integration vor Ort vorantreiben wollen.“ Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch eine noch engere Verzahnung zwischen den Zuwanderungsbehörden und den Jobcentern vor Ort.

Das Pilotprojekt wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Boostedt und Rendsburg realisiert. Der Start erfolgte am 22. April. Das Land setzt für das Screening der arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen in den Erstaufnahmeeinrichtungen insgesamt fünf Mitarbeitende des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge ein. Dies erfolgt aus dem laufenden Landeshaushalt heraus, es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das Projekt hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Im Anschluss erfolgt eine gemeinsame Evaluation und Beratung über die Fortsetzung.

Touré und Biercher abschließend: „Wir gehen das Pilotprojekt mit sehr viel Optimismus an. Ziel ist es, den Geflüchteten eine gute berufliche Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt und damit auch in die Gesellschaft zu ermöglichen. Uns ist gleichzeitig klar, dass Aspekte der zukünftigen Unterbringung, Gesundheit, Sprachförderung oder auch die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen herausfordernd sind. Erfolge werden vor allem auf lange Sicht deutlich werden. Aber mit persönlicher Beratung, Geduld und Engagement schaffen wir die dafür notwendigen Voraussetzungen und Perspektiven auf allen Seiten.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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