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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Mehr Menschen für die Pflegeberufe gewinnen – Chancen auf einen niederschwelligen Einstieg schaffen: neue Pflegehilfeausbildung in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 13.11.2019

KIEL. Anlässlich der heutigen (13.11.) Landtagsbefassung mit dem Thema Pflege und der Einführung der Pflegehilfeausbildung betont Sozialminister Heiner Garg: „Pflegekräfte werden gebraucht! Alle Beteiligten müssen sich für gute Arbeitsbedingungen und für eine gute Ausbildung einsetzen. Mit der neuen Pflegehilfeausbildung an Krankenhäusern tragen wir dazu bei, den Einstieg in den Pflegeberuf für mehr Menschen zu ermöglichen.“

Das Land führt mit einer entsprechenden Verordnung den Pflegehilfeberuf im Krankenhauswesen ab 2020 ein. „Mit der Verordnung schaffen wir eine wichtige Voraussetzung, die sowohl zur Deckung des hohen Fachkräftebedarfs in der Pflege als auch zu persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Berufsangehörigen beiträgt“, so Garg. 

Zentrale Aspekte der neuen Ausbildung:

  • Zugangsvoraussetzung: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA),
  • Ausbildungsdauer: 1 Jahr
  • Externenprüfung möglich
  • Ausbildung erfolgt an den Pflegeschulen, Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen
  • Durchlässigkeit zur 3-jährigen generalistischen Fachkräfteausbildung (Pflegefachfrau/-mann ab 01.01.20) ist gegeben.

Die Finanzierung der Krankenpflegehilfeausbildung erfolgt nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (§ 17a i.V.m. § 2 KHG) über die Kliniken/ Krankenkassen. Die Finanzierung der bereits bestehenden Altenpflegehilfeausbildung erfolgt wie bisher: der schulische Teil über die in dieser Legislaturperiode erhöhten Landesmittel in Höhe von 450 monatlich für jeden der 600 Schulplätze in Schleswig-Holstein mit einem Gesamtvolumen von 3,24 Millionen . Der praktische Teil wird über den jeweiligen Träger der praktischen Ausbildung, also die Altenpflegeeinrichtungen, finanziert.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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