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Landesregierung erklärt den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe für allgemeinverbindlich

Letzte Aktualisierung: 26.03.2025

KIEL. Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe rückwirkend zum 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten für rund 80.000 Beschäftigte im Gastgewerbe in Schleswig-Holstein verbindliche tarifliche Löhne und Ausbildungsvergütungen. Ausgehandelt und abgeschlossen worden war der Tarifvertrag vom Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbe DEHOGA Schleswig-Holstein e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Nord.

"Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument, um faire Arbeitsbedingungen in einer Branche zu gewährleisten. Damit profitieren nicht nur alle Beschäftigten von den tariflichen Vergütungen, sondern wir sorgen auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen", sagte Madsen heute (26. März) in Kiel. Der neue Tarifvertrag habe eine Laufzeit bis mindestens 30. Juni 2026 und gelte durch die Allgemeinverbindlicherklärung für alle Arbeitgeber und Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein. "Also auch für diejenigen, die bisher nicht tarifgebunden waren", so Madsen.

Aktuell bewegen sich die Monatslöhne und Gehälter in der Branche zwischen 2.330 Euro (etwa für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten) und mindestens 3.435 Euro für besondere Leitungsfunktionen mit weitestgehender Selbstständigkeit. Die Löhne und Gehälter steigen zum 1. Mai 2025 jeweils um 200 Euro.

Festgeschrieben werden zudem die Ausbildungsvergütungen. Sie betragen derzeit im ersten Ausbildungsjahr 980 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1.080 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.280 Euro. Ab dem 1. Mai 2025 steigen die Ausbildungsvergütungen um jeweils 100 Euro.

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