Gesetz für Frauenquote in Landesunternehmen und Sparkassen verabschiedet
Künftig müssen alle Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, auf die das Land einen bestimmenden Einfluss hat, paritätisch besetzt werden.
Letzte Aktualisierung: 11.05.2023
Der Landtag hat heute ein Gesetz für eine verbindliche Frauenquote in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Schleswig-Holsteins Landesunternehmen und Landesbeteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen beschlossen.
Echte Gleichstellung noch nicht erreicht
„Als Land gehen wir mit gutem Beispiel voran: Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Gleichberechtigung. Die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen, also sollten sie auch zur Hälfte mitbestimmen. Echte Gleichstellung ist erst erreicht, wenn wir keine Quote mehr brauchen. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Frauenquote für Führungsgremien in Landesunternehmenund Sparkassen
Künftig müssen alle Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, auf die das Land einen bestimmenden Einfluss hat, paritätisch besetzt werden.
In Organen, in denen das Land keinen bestimmenden Einfluss auf die Besetzung hat, besteht eine Hinwirkungspflicht des Landes auf eine geschlechterparitätische Vertretung.
Bei Neubesetzung von Ein-Personen-Geschäftsführungen sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden.
Auswahl- und Findungskommissionen für Geschäftsführungsorgane sollen ebenfalls geschlechterparitätisch besetzt sein.
Derzeit liegt der Frauenanteil in Vorständen und Geschäftsführungen von Landesunternehmen bei 20,5 Prozent.
Ausgewogenen Besetzung der Führungspositionen in den Sparkassen
Auch in den Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen wird die Frauenquote eingeführt. Der Frauenanteil liegt hier derzeit bei 22 Prozent.
Bei den sachkundigen Mitgliedern des Verwaltungsrates und den Vertreter*innen der neben den Trägern am Stammkapital Beteiligten müssen Frauen und Männer künftig zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.
Bei den Beschäftigtenvertreter*innen sollen die Geschlechter entsprechend ihrem Anteil an den wahlberechtigten Beschäftigten der Sparkasse berücksichtigt werden.
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