Es gilt das gesprochene Wort.
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren Abgeordnete,
die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 vorgelegt.
Damit passen wir den diesjährigen Haushalt an bekannte und absehbare Entwicklungen an.
Die wesentlichen Punkte sind:
Erstens: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde fast der gesamte damalige Notkreditrahmen zu Ende 2023 zurückgeführt.
Eine Ausnahme waren fest angelegte Mittel im Sondervermögen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie.
Die Rückführung dieser rund 300 Millionen Euro wird mit dem Nachtragsentwurf in 2024 nachgeholt.
Zweitens: Wir senken den Notkredit 2024 um rund 327 Millionen Euro ab.
Die Staatskanzlei und die Ressorts haben Stand September 2024 die Bedarfe bis Ende 2024 geprüft und halten die veranschlagten Notkreditmittel in diesem Jahr nicht mehr in voller Höhe für erforderlich.
Der tatsächliche Bedarf lässt sich im Laufe eines Jahres naturgemäß leichter einschätzen als zu Beginn.
Krisen sind nicht vorhersehbar. Erst recht sind ihre finanziellen Folgen nicht konkret einschätzbar.
Die Absenkung ist gut und richtig, denn durch die Rückführung des Sondervermögens und der Notkredite senken wir schon jetzt die Prognosen für die Zinsausgaben für die kommenden Jahre um rund 20 Millionen Euro pro Jahr ab und können dies bereits im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigen. Das ist vorausschauende Haushaltsführung.
Drittens: Die Zensus-Mittel.
Erfreulich ist, dass die Ergebnisse des Zensus 2022 für Schleswig-Holstein mehr Mittel aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich bedeuten.
Nachzahlungen, die sich für die Jahre 2022 und 2024 ergeben, sollten im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet werden.
So sah es ein einstimmiger Finanzminister*innen-Konferenz-Beschluss vor, so haben wir es im Haushaltsentwurf 2025 veranschlagt.
Das Bundesfinanzministerium hat allerdings Anfang November mitgeteilt, die Mehreinnahmen durch den Zensus für das Jahr 2024 bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden.
Das ist misslich für Schleswig-Holstein und alle anderen Länder, die auf Grundlage der Absprache geplant haben.
Ich erhoffe mir in Zukunft mehr Verlässlichkeit seitens des Bundesfinanzministeriums.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin dankbar, dass unser Lösungsvorschlag seitens der regierungstragenden Fraktionen aufgegriffen wurde, die dem Land für 2024 zustehenden Zensus-Mittel einer Rücklage zuzuführen und sie wie geplant im Haushalt 2025 zu nutzen. Insgesamt reduzieren wir die Nettokreditaufnahme mit dem Nachtragshaushalt um rund 622,9 Millionen Euro.
Das senkt die Zinsbelastung und schafft finanziellen Spielraum. Mit den Änderungen aus dem Nachtragsentwurf bewegt sich unser Haushaltsoll 2024 sicher innerhalb des Regelwerks des Stabilitätsrats.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Klar ist, Unsicherheiten bleiben.
Besonders wichtig ist jetzt, dass Bundestag und Bundesregierung schnell Klarheit schaffen, gerade in der aktuellen Konjunkturschwäche mit einem BIP-Wachstum von insgesamt lediglich 0,1 Prozent über 5 Jahre.
Auch die Wirtschaftsweisen sehen Investitionsbedarfe, die jetzt angegangen werden müssen.
Schleswig-Holstein ist vorbereitet, Wachstumsimpulse mitzutragen, das haben wir letzte Woche auch gegenüber Wirtschaft und Gewerkschaften deutlich gemacht.
Dafür haushalten wir solide und vorausschauend.
Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
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