KIEL. Auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold hat die Landesregierung heute (4. Juni) einen Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt mit Maßnahmen in Höhe von 19,5 Mio. Euro auf den Weg gebracht. Unabweisbare Bedarfe insbesondere bei der Dürrehilfe erfordern eine zügige Landtagsbefassung. Es werden keine weiteren Schulden aufgenommen. Der Haushalt bleibt strukturell ausgeglichen und verarbeitet das Ergebnis der Steuerschätzung.
„Das ist ein notwendiges Paket für Landwirtschaft und Digitalisierung. Mit dem Nachtragshaushalt erhöhen wir die Mittel für Dürrehilfen und Wolfsmanagement und bringen die Digitalisierung im Land weiter voran. Dabei machen wir keine neuen Schulden“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Für die Unterstützung der vom trockenen Sommer 2018 betroffenen Landwirtinnen und Landwirte waren in den Haushalten 2018 und 2019 Dürrehilfen von insgesamt 20 Mio. Euro vorgesehen. Hiervon haben Bund und Land jeweils 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Da das Ausmaß der Schäden die erwartete Summe von 20 Mio. Euro übersteigt, werden die Ausgaben nun um 7,6 Mio. Euro erhöht. Bund und Land tragen jeweils 3,8 Mio. Euro.
Zur Unterstützung der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter in Wolfpräventionsgebieten werden mit dem Nachtragshaushalt weitere 2 Mio. Euro für das Wolfsmanagement, unter anderem zur Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen, zur Verfügung gestellt.
„Herdenschutz ist das beste Mittel, um die Koexistenz mit dem Wolf zu ermöglichen. Deshalb stellen wir als Land weitere Mittel bereit. Gleichzeitig erwarte ich auch vom Bund finanzielle Beteiligung“, so Heinold.
Die für den Breitbandausbau vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel reichen aufgrund der hohen Nachfrage sowie gestiegener Baukosten nicht mehr aus. Eine von den Ländern geforderte Erhöhung der Förderquote lehnt der Bund ab. Um den Breitbandausbau weiterhin planbar und verlässlich voranzubringen, stellt das Land zusätzlich zu den bisher in 2019 im IMPULS-Programm und im Sondervermögen Breitband vorgesehenen Mitteln in Höhe von rund 36 Mio. Euro weitere 8,2 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Online-Zugangsgesetz verpflichtet Land und Kommunen, bis spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Um die fristgerechte Umsetzung dieses Projektes zu gewährleisten, werden über den Nachtragshaushalt bereits für 2019 erste Mittel in Höhe von 3,6 Mio. Euro veranschlagt.
Mit dem Digitalpakt unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei der Digitalisierung der Schulen. Land und Kommunen beteiligen sich dabei mit mindestens 10 Prozent an den förderfähigen Kosten. Mit dem Nachtragshaushalt werden bereits für das Jahr 2019 Mittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um diesen Finanzierungsanteil für die landesweiten und länderübergreifenden Maßnahmen sicherzustellen.
Finanzministerin Monika Heinold: „Wir brauchen dringend ein Update für die Digitalisierung an unseren Schulen. Der Digitalpakt ist ein wichtiger Schritt. Als Land stellen wir schon jetzt Mittel bereit, damit unsere Schulen so schnell wie möglich von der Förderung profitieren können.“
Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung haben insgesamt einen Rückgang der Steuereinnahmen um 15,7 Mio. Euro ergeben. Gleichzeitig steigen die Einnahmen aus der Feldes- und Förderabgabe um 19 Mio.
Euro. Diese Veränderungen werden im Rahmen des Nachtragshaushalts entsprechend aktualisiert. Aufgrund einer Absenkung des Risikopotenzials und des weiterhin niedrigen Zinsniveaus können Zinseinsparungen in Höhe von 15,2 Mio.
Euro erfolgen. Zusätzlich sind die Einnahmen aus der Wasserabgabe für das Kernkraftwerk Brunsbüttel um 1 Mio. Euro gestiegen.
Den Ausgabesteigerungen in Höhe von 19,5 Mio.
Euro stehen Einnahmesteigerungen und Ausgabekürzungen in derselben Höhe gegenüber.
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Maßnahme des Nachtragshaushalts
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Einnahmen (-) /
Ausgaben (+)
in Mio. Euro
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| Dürrehilfe (Landesanteil) |
3,8 |
| Breitbandausbau |
8,2 |
| Wolfsmanagement |
2,0 |
| Online-Zugangsgesetz |
3,6 |
| Digitalpakt |
1,9 |
| Steuerschätzung |
15,7 |
| Mehreinnahme Förder- und Feldesabgabe |
-19,0 |
| Zinseinsparung |
-15,2 |
| Mehreinnahme Kernkraftwerk Brunsbüttel |
-1,0 |
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Saldo
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0
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Anlage 1: Haushaltsdaten
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Soll
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Soll
|
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HH 2019
|
NT 2019
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| in Mio. Euro |
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Bereinigte Einnahmen
ggü. Vorjahr
ggü. Vorjahr in %
|
12.706
213
1,7%
|
12.710
218
1,7%
|
|
Bereinigte Ausgaben
ggü. Vorjahr
ggü. Vorjahr in %
|
13.062
-1.351
-9,4%
|
13.066
-9,3%
-1.346
|
|
Bereinigte Ausgaben ohne KFA
ggü. Vorjahr
ggü. Vorjahr in %
|
11.212
-1.370
-10,9%
|
11.217
-1.366
-10,9%
|
|
Nettotilgung (+) / Nettokreditaufnahme (-)
Finanzierungssaldo
|
-355
-356
|
-355
-356
|
|
Struktureller Finanzierungssaldo (Landesregel)
|
20
|
37
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Steuereinnahmen laut Steuerschätzung
(inkl. Vorsorgen für Rechtsänderungen) |
10.582 |
10.566 |
|
Personalausgaben
Personalausgabenquote
|
4.452
34,1%
|
4.452
34,1%
|
| Zinsausgaben |
474 |
458 |
| Kommunaler Finanzausgleich |
1.850 |
1.850 |
|
Investitionsausgaben
Investitionsquote
|
1.780
13,6%
|
1.790
13,7%
|
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Nachrichtlich: Haushaltsdaten ohne HSH FinFo
|
| Inanspruchnahme Rückgarantie |
450 |
450 |
| Nettotilgung ohne FinFo
|
95 |
95 |
|
Bereinigte Ausgaben ohne HSH FinFo
ggü. Vorjahr
ggü. Vorjahr in %
|
12.612
641
5,4%
|
12.616
645
5,4%
|
|
Investitionsausgaben ohne HSH FinFo
Investitionsquote ohne HSH FinFo
|
1.330
10,5%
|
1.340
10,6%
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Anlage Haushaltsdaten vom 04.06.2019 zum Herunterladen.
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