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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Förderung von Batteriespeichern, Ladesäulen, nicht-fossilen Heizungssystemen und PV-Balkonanlagen


Neue Phase des Förderprogramms Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger beginnt.  

Letzte Aktualisierung: 15.08.2023

Das Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger startet in Phase 2. Ziel des Förderprogramms ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern den Weg zur Klimaneutralität im eigenen Zuhause zu erleichtern. Die neuen Förderrichtlinien wurden auf der Internetseite des Ministeriums und im Amtsblatt veröffentlicht.

Jetzt auch Förderung für Batteriespeicher und Ladesäulen beantragen

Neben neuen Fördergegenständen wie Batteriespeichern und Ladesäulen für Stellplätze an Mehrfamilienhäusern gibt es nun auch die Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, am Programm teilzunehmen. Außerdem erhalten Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Transferleistungen höhere Fördersummen. Bei nahezu allen Fördergegenständen ist für sie eine Verdopplung der Zuschüsse möglich.

Es warten neue, attraktive Fördergegenstände auf die Menschen in Schleswig-Holstein

Staatssekretär Joschka Knuth

Antragstellung ab 16. August 2023 möglich

Ab dem 16. August können jeweils ab 8 Uhr gestaffelt Anträge für die einzelnen Fördergegenstände gestellt werden. Ab diesem Tag können Anträge für nicht-fossile Heizsysteme gestellt werden. Einen Tag später, ab dem 17. August wird dann die Antragstellung für Ladestationen an Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Für diesen Fördergegenstand werden in der kommenden Antragsphase bis zu 220 Anträge angenommen. Das Antragsfenster für die Förderung von Batteriespeichern wird am 22. August geöffnet, zunächst sind Anträge für 350 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner in diesem Quartal vorgesehen.

Die Förderung für PV-Balkonanlagen erfolgt am 29. und 30. August, jeweils im Zeitraum von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Verbesserung bei der Beantragung von PV-Balkonanlagen

Insgesamt 10.000 PV-Balkonanlagen werden in diesem Antragsfenster gefördert. Bei den PV-Balkonanlagen war die Nachfrage zuletzt derart groß, dass technische Schwierigkeiten bei der Antragsstellung auftraten. Die Landesregierung hat mit dem IT-Dienstleister Dataport eine tragfähige und für die Antragstellerinnen und Antragsteller komfortable Lösung für das neue Antragszeitfenster erarbeitet. Künftig sollen rund 500 Personen pro Stunde gleichzeitig einen Antrag stellen können. Hierfür wird ein digitaler Warteraum eingerichtet, der dafür sorgt, dass nur so viele Menschen wie technisch möglich zur gleichen Zeit ihre Daten in das System eingeben.  

"Die Balkonkraftwerke sind enorm beliebt und das ideale Einstiegsprodukt für Klimaschutz im eigenen Zuhause. Daher werden wir das Antragsvolumen für PV-Balkonanlagen mehr als verzehnfachen. Viele Menschen haben in den letzten Monaten vergeblich versucht, einen Förderantrag für ein Balkonkraftwerk zu stellen. Möglichst viele von ihnen sollen nun zum Zug kommen. Längere Wartezeiten im digitalen Warteraum sind dennoch nicht auszuschließen. Allen Interessentinnen und Interessenten sei schon jetzt für ihre Geduld gedankt. Nur so kann ein stabiler Betrieb der Antragsplattform gewährleistet werden“, sagte Knuth.

Eine Hand trägt ein PV-Panel.
Die Antragstellung für PV-Balkonanlagen wurde verbessert.

Vorbereitung auf die Antragstellung empfohlen

Während der Antragsstellung für Batteriespeicher am 22. August und in der Zeit der Antragstellung für PV-Balkonanlagen vom 29. August bis 30. August wird die Antragstellung auf diese Fördergegenstände beschränkt. Damit alle Interessenten Ihren Antrag schnell und problemlos stellen können, sollten im Vorfeld der Antragstellung sowohl die Voraussetzungen der Förderrichtlinien und die FAQs auf der Internetseite des MEKUN gelesen werden. Ebenso empfiehlt es sich, die Größe der erforderlichen Dokumente auf die zugelassenen 15 MB pro Antrag zu begrenzen und sich ebenfalls im Vorfeld ein Servicekonto einzurichten.

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